Süddeutsche Zeitung

Wirtschaft in Bayern:Klage gegen Rückzahlung der Corona-Soforthilfe

In Bayern hat eine erste Firma gegen die Forderungen des Freistaats geklagt. Nun müssen Gerichte entscheiden, ob das Geld zurückgegeben werden muss.

Muss die bayerische Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 zurückgezahlt werden? Die Frage, die seit Monaten Unternehmer im ganzen Freistaat umtreibt, könnte bald gerichtlich geklärt werden: Eine erste Klage ist am Freitag vor Pfingsten beim Verwaltungsgericht München eingegangen, teilte der Mittelstandsverband BVMW am Dienstag mit. Eine in München ansässige Firma klagt demnach "sowohl gegen den Anspruch der Rückzahlungsforderungen als auch gegen die gewählte Form des Online-Verfahrens".

Bayern hatte damals als erstes Bundesland ein Hilfsprogramm für Betriebe aufgelegt, die pandemiebedingt schließen mussten. Seit Herbst müssen die Firmen nachweisen, dass sie das Geld zu Recht erhalten haben. Von den Prüfbescheiden wurden viele Unternehmer überrascht; das sei so nie kommuniziert worden, heißt es häufig. BVMW-Sprecher Achim von Michel begrüßte, "dass jetzt auch in Bayern die erste Klage eingereicht wurde". In Nordrhein-Westfalen hatten Unternehmen bereits gegen die Ausgestaltung der Soforthilfen geklagt - und hätten Recht bekommen, so Michel. Das Überprüfungsverfahren habe deshalb dort völlig neu aufgesetzt werden müssen.

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