Süddeutsche Zeitung

Alpen-Tourismus:Naturschützer fordern Beschränkungen für E-Bikes in den Bergen

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Die motorisierten Räder ermöglichen es selbst nicht so konditionsstarken Freizeitsportlern steile Ausfahrten zu unternehmen. So werden auch immer mehr abgelegene Gebiete erreicht, was zu Problemen führt.

Von Christian Sebald, München

Es gibt ja kaum noch Wege oder Pfade in den Bergen, auf denen man garantiert keinen E-Mountainbiker antrifft. Die Technik und die Reichweite der Pedelecs, wie die E-Mountainbikes fachlich korrekt heißen, sind inzwischen so ausgereift, dass selbst nicht so konditionsstarke Freizeitsportler ziemlich weite und vor allem steile Ausfahrten unternehmen können. So erreichen immer mehr Radler abgelegene Gebiete, in denen noch vor kurzem kein einziger anzutreffen war. Während sie im Deutschen Alpenverein (DAV) noch munter diskutieren, wie sie es mit E-Mountainbikes in der Bergwelt halten sollen, fordert der Bund Naturschutz (BN) jetzt Beschränkungen - zum Schutz der Natur, aber auch der Wanderer und der E-Bike-Fahrer selbst. Das freie Befahrungsrecht der Wege im alpinen Gelände dürfe nur noch unmotorisierten Fahrrädern erlaubt sein, lautet die Forderung.

"Wir erleben mit den E-Mountainbikes eine Revolution der Erreichbarkeit", sagt die BN-Frau Christine Margraf. "Durch den ,Lift unterm Hintern' wird der Druck auf Ruhezonen immer größer, es kommt immer öfter zu Konflikten mit Wanderern, die Wildtiere leiden und die Erosionsschäden nehmen zu." E-Bikes sind laut BN wichtig für eine ökologische Verkehrswende. Aber im alpinen Gelände komme es zu so vielen Problemen, dass es dort Vorgaben brauche. Dabei spricht das bayerische Naturschutzgesetz eigentlich eine klare Sprache. In Paragraf 28 steht, dass "jeder auf den Wegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft fahren" kann. Den Fußgängern, so heißt es außerdem, "gebührt dabei der Vorrang".

Im Umweltministerium sind sie der Auffassung, dass Pedelecs mit Elektromotoren wie Fahrräder ohne Motoren behandelt werden sollen. Trotz aller Debatten begrüßen sie beim DAV die Gleichbehandlung von Mountainbikes und Pedelecs. Der BN lehnt sie ab. "Im Gesetz steht 'ohne Motorkraft'", sagt Margraf. Pedelecs haben aber einen Motor - und zwar von solcher Kraft, dass er die menschliche Tretleistung deutlich übersteigt." Deshalb die Forderung, dass im alpinen Gelände nur noch Mountainbiker mit unmotorisierten Fahrrädern ein freies Befahrungsrecht der geeigneten Wege haben sollen.

Das heißt aber nicht, dass der BN E-Mountainbikes komplett aus den Bergen verbannen will. Nach seinem Willen soll es Ausnahmen geben. Der BN schlägt dazu vor, dass die Landratsämter Wege, die sich aus ihrer Sicht dafür eignen, für E-Mountainbikes öffnen können. Kriterien sollen der Standard des Ausbaus, die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebiets, das Konfliktpotenzial mit Wanderern und die Sicherheit des Weges sein. Außerdem weist der BN darauf hin, dass die vielen breiten Forststraßen frei für alle E-Mountainbiker bleiben werden. Denn sie gelten in aller Regel als "tatsächlich öffentliche Wege", auf denen die Straßenverkehrsordnung gilt. Damit seien dort Pedelecs ohnehin erlaubt.

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SZ vom 25.09.2020
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