Süddeutsche Zeitung

Nationalsozialismus:Coburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren KZ-Wachmann

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Der heute 98-Jährige soll im KZ Ravensbrück als Wachmann gearbeitet haben. Der Beschuldigte gilt laut einem Gutachten als verhandlungsfähig.

Die Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Ravensbrück. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde dem Evangelischen Pressedienst auf Anfrage. Zuvor hatte die taz über den Fall berichtet. Dem Zeitungsbericht zufolge handelt es sich bei dem Mann um einen 98-Jährigen, dem vorgeworfen wird, von April 1943 bis Mai 1945 im Hauptlager in Ravensbrück Dienst getan und dadurch den Tod von Häftlingen erst ermöglicht zu haben. Es gehe um eine mögliche Beihilfe zum Mord, schreibt die Zeitung.

Das Verfahren liege nun in Coburg, da der Beschuldigte in der Region lebe. Weil der Beschuldigte zum Zeitpunkt seiner mutmaßlichen Taten noch nicht volljährig gewesen sei, gelte für ihn das Jugendstrafrecht. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, teilte der zuständige Staatsanwalt der taz mit. Ein Historiker sei mit der Erstellung eines Gutachtens über das KZ Ravensbrück betraut. Ein medizinisches Gutachten deute auf eine Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten hin.

Zwischen 1939 und 1945 sind den Angaben zufolge im KZ Ravensbrück 132 000 Frauen, 20 000 Männer und 1000 weibliche Jugendliche des "Jugendschutzlagers Uckermark" als Häftlinge registriert worden. Sie stammten aus mehr als 40 Nationen, unter ihnen auch zahlreiche Juden sowie Sinti und Roma. Zehntausende wurden ermordet oder starben an Hunger, Krankheiten oder durch medizinische Experimente. Allein in einer Ende 1944 erbauten Gaskammer starben rund 6000 Häftlinge. Ende April 1945 trieb die SS Zehntausende Häftlinge auf Todesmärsche in Richtung Nordwesten. Rund 3000 zurückgelassene Kranke wurden am 30. April 1945 durch die Rote Armee befreit.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt laut dem Zeitungsbericht zudem gegen eine heute 99-jährige Frau, die in Ravensbrück als Wächterin eingesetzt war und untersucht, ob ein 98-jähriger Mann angeklagt werden kann, der offenbar im KZ Sachsenhausen als Wachmann eingesetzt war, schreibt die taz weiter.

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