Süddeutsche Zeitung

Wirtschaft:Bürgerbegehren gegen BMW-Fabrik

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Die Initiative "Lebenswerter Gäuboden" hat bei der Gemeinde Straßkirchen offiziell den Antrag auf Abstimmung samt Unterstützer-Unterschriften eingereicht. Ob das reicht?

Von Christian Sebald, Straßkirchen

Vor sechs Wochen hat die Initiative "Lebenswerter Gäuboden" ihr Bürgerbegehren gegen das neue BMW-Batteriewerk in Straßkirchen angekündigt. An diesem Dienstag haben BI-Sprecher Thomas Spötzl und seine Mitstreiter den Antrag auf einen Bürgerentscheid über das Projekt samt Unterschriften von 474 Unterstützern im Rathaus der 3400-Einwohner-Gemeinde eingereicht. Damit dürfte die BI die erste Hürde für eine Abstimmung über die Pläne von BMW locker genommen haben. Das Quorum für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens in einer Gemeinde von der Größe Straßkirchens liegt bei zehn Prozent oder ungefähr 280 Wahlberechtigten.

Ende Februar hatte der Münchner Automobilkonzern erklärt, dass er das neue Hochvoltbatterie-Werk für die Umstellung seiner Autoflotte auf Elektroantriebe in den niederbayerischen Orten Irlbach und Straßkirchen ansiedeln wird. Der Jubel bei den Politikern und Wirtschaftsleuten in der Region war groß. Die Pläne wurden allgemein als Bekenntnis des Weltkonzerns zu Niederbayern aufgefasst. Das Batteriewerk wäre die größte Industrieansiedlung dort seit Jahrzehnten.

Es gab allerdings von Anbeginn an auch Proteste. Die BI und ihre Anhänger lehnen das Projekt strikt ab. Sie fordern, dass die bis zu 140 Hektar Grund und Boden für das Werk Ackerland bleiben. "Denn die Böden im Gäuboden zählen zu den fruchtbarsten weltweit", sagt BI-Sprecher Spötzl. Außerdem befürchtet die BI, dass Straßkirchen im Lkw- und Pendlerverkehr erstickt, selbst wenn rasch eine Umgehungsstraße direkt zu dem Werk errichtet wird.

BMW reagierte zurückhaltend auf die Nachricht von dem Bürgerbegehren. "Das ist in einer Demokratie ein normaler Prozess und kommt für uns nicht überraschend", sagte ein Sprecher. Straßkirchens Bürgermeister Christian Hirtreiter (CSU) wollte sich nicht äußern. Die Gemeinde hat nun vier Wochen Zeit für die Prüfung des Bürgerbegehrens. Danach entscheidet der Gemeinderat. Stellt er die Zulässigkeit der Initiative fest, muss die Abstimmung binnen drei Monaten angesetzt werden. Dann entscheidet die einfache Mehrheit. Voraussetzung ist allerdings eine Wahlbeteiligung von wenigstens 20 Prozent.

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