Süddeutsche Zeitung

Politik:AfD klagt erneut gegen Staatsregierung

Die Partei fordert die Beantwortung einer Anfrage zu "Zahlungen von Staatsministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und privatrechtlicher Medien".

Die AfD hat nach eigenen Angaben erneut Klage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Staatsregierung eingereicht. Hintergrund sei eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Maier zum Thema "Zahlungen von Staatsministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und privatrechtlicher Medien", teilte die Landtagsfraktion am Freitag in München mit. Aus der Sicht Maiers weigere sich die Staatsregierung, die Anfang März eingereichte Anfrage ausreichend zu beantworten.

"Da die Bayerische Staatsregierung, im Gegensatz zur Bundesregierung und anderen Landesregierungen, Informationen zu Zahlungen an Journalisten des ÖRR verweigert bzw. diese nicht ausreichend zur Verfügung gestellt hat, sah ich mich in der Pflicht, auch gegenüber den gebührenzahlenden Bürgern in Bayern, eine Verfassungsklage einzureichen", teilte Maier schriftlich mit. Laut Maier hat die Staatsregierung die Anfrage unter Verweis auf den "hohen Aufwand, angebliche Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz" nicht detailliert beantwortet.

Diese Begründung sei "inakzeptabel". Der Umgang der Staatsregierung mit dem Informationsanspruch von Landtagsabgeordneten und damit auch der bayerischen Bürger sei so nicht hinnehmbar. "Wir sehen hier grundlegende Verfassungsrechte verletzt. Eine gerichtliche Klärung wird Transparenz in die Vergabepraxis von Aufträgen an ÖRR-Journalisten in Bayern bringen, was auch im Interesse der Bürger liegt."

In den vergangenen Jahren hat die AfD immer wieder gegen die Staatsregierung und den Landtag Klagen zu unterschiedlichen Themen eingereicht, durchsetzen konnte sie sich aber vor Gericht bisher nicht. Aktuell läuft unter anderem noch die Klage gegen die Umsetzung des Artenschutzgesetzes, welches auf der Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" basiert. Ein Urteil hierzu wird am 18. Oktober erwartet.

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