Süddeutsche Zeitung

Bayerischer Verfassungsgerichtshof:Volksbegehren zu Cannabis abgelehnt

In Bayern wird es vorerst kein Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana geben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das angeschobene Volksbegehren am Donnerstag für nicht zulässig erklärt. In München begründeten die Richter ihre Entscheidung unter anderem damit, dass dies mit dem Bundesrecht nicht vereinbar sei.

Endlich werde über Schmerzpatienten gesprochen, sagen die Initiatoren

"Egal, wie es ausgegangen ist, wir haben auf jeden Fall gewonnen", sagte unterdessen Wenzel Vaclav Cerveny, der Kopf der Initiative "Cannabis Verband Bayern", die das Volksbegehren initiieren wollte. Durch die Kampagne sei erreicht worden, dass sich die Gesellschaft mehr denn je mit diesem Thema auseinandersetze.

Endlich werde über jene Menschen geredet, die - zum Beispiel als Schmerzpatienten - auf Cannabis-Medikamente angewiesen seien. Cerveny kündigte an, dass der Cannabis Verband Bayern an seinen Zielen festhalte: "Wir werden innerhalb der nächsten drei Wochen die Gerichtsentscheidung analysieren und dann ein neues Volksbegehren auf der Grundlage unserer Erkenntnisse starten", sagte er.

"Das war zu erwarten"

Die Initiatoren hatten mehr als 27 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und eingereicht. Das Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch ab und legte die Sache dem Verfassungsgerichtshof vor.

Die Landtagsgrünen hatten mit der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gerechnet. "Das war zu erwarten", erklärte deren innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze. Die vielen Unterschriften für das Volksbegehren zeigten aber, dass "wir in Bayern einen neuen Umgang mit Cannabis brauchen". Auf Zustimmung stieß die Entscheidung des Gerichts aufseiten der CSU. Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte erneut: "Die Verharmlosung von Cannabis ist verantwortungslos."

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SZ vom 22.01.2016 / dpa, dm
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