Süddeutsche Zeitung

Attacke auf Polizisten:Gericht verringert Strafe für Anti-Nazi-Demonstrant

Bei einer Anti-Nazi-Demo ist ein Schüler mit einer Fahnenstange auf Polizisten losgegangen, das Landgericht Nürnberg verurteilte ihn deshalb zu zweieinhalb Jahren Haft. Nun muss das Gericht das Strafmaß verringern.

Der wegen einer Fahnenstangen-Attacke auf Polizisten verurteilte 20 Jahre alte Schüler kommt mit einer milderen Strafe davon. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verringerte das Strafmaß am Freitag auf zwei Jahre auf Bewährung - und korrigierte damit ein Urteil vom November 2012.

Damals hatte das Gericht den Schüler zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte den Nürnberger Richtern aufgetragen, über die Höhe der Jugendstrafe neu zu entscheiden. Die Jugendkammer hatte damals als strafverschärfend bewertet, dass der Bruder des Täters Polizist ist - und er deshalb Verständnis für die Lage von Polizisten haben müsse. Der Bundesgerichtshof entschied dagegen, dass sich daraus keine besonderen Pflichten ableiten ließen.

Da der 20-Jährige bereits ein Jahr und drei Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und das Gericht eine geringe Rückfallgefahr sieht, muss der Schüler die Reststrafe nun nicht mehr verbüßen.

Der junge Mann aus Baden-Württemberg war bei einer Anti-Neonazi-Demonstration mit einer angespitzten Fahnenstange auf Polizisten losgegangen. Allerdings konnte der Mann nicht für alle Angriffe eindeutig als Täter identifiziert werden. Zudem erlitt nur ein Polizist eine Schürfwunde, die anderen blieben dank ihrer Schutzausrüstung unverletzt.

Bei der Demonstration am 31.März 2012 waren etwa 500 Menschen, darunter auch Teilnehmer aus der autonomen Szene, aus Protest gegen Rechtsextremismus durch Nürnberg gezogen. Weil sie ihre ursprünglich geplante Route auf Anweisung der Stadt hatten ändern müssen, versuchten einige Demonstranten, die Strecke zu verlassen. Dabei kam es zu den Zusammenstößen mit der Polizei.

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