Attacke auf Polizisten:BGH hebt Urteil gegen Anti-Nazi-Demonstrant auf

Er soll Beamte bei einer Anti-Nazi-Demo mit einer angespitzten Fahnenstange attackiert haben: Ein 19-Jähriger ist im vergangenen Herbst wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Doch nun moniert der Bundesgerichtshof Fehler im Urteil.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Demonstranten aufgehoben, der bei einer Anti-Nazi-Kundgebung in Nürnberg 2012 mehrere Polizisten mit einer angespitzten Fahnenstange angegriffen hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 19-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

"Der BGH hat einen Fehler bei der Strafzumessung erkannt", sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Nürnberg. Die Jugendkammer hatte als strafschärfend bewertet, dass der Bruder des Täters Polizist ist und er deshalb Verständnis für die Lage von Polizisten haben müsse. Der Bundesgerichtshof entschied dagegen, dass sich daraus keine besonderen Pflichten ableiten ließen - das hohe Strafmaß lasse sich damit nicht begründen. In einer neuen Verhandlung müssen die Nürnberger Richter das Strafmaß jetzt neu festsetzen.

Bei der Demonstration am 31.März 2012 waren etwa 500 Menschen, darunter auch Teilnehmer aus der autonomen Szene, aus Protest gegen Rechtsextremismus durch Nürnberg gezogen. Weil sie ihre ursprüngliche geplante Route auf Anweisung der Stadt hatten ändern müssen, versuchten einige Demonstranten, die Strecke zu verlassen. Dabei kam es zu den Zusammenstößen mit der Polizei. Der Angeklagte wurde wenige Wochen später bei einer Demonstration in Baden-Württemberg festgenommen, bis zu seinem Prozess saß er etwa ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.

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