Süddeutsche Zeitung

Ankerzentrum Manching:Flüchtlingskindern wird Regelunterricht verwehrt

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Von Dietrich Mittler, München

Der Münchner Rechtsanwalt Hubert Heinhold erhebt gegen die Regierung von Oberbayern schwere Vorwürfe. Diese setze sich bezüglich der Beschulung von Flüchtlingskindern im Ankerzentrum Manching eindeutig über die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hinweg. "Nach wie vor wird den meisten Kindern im Ankerzentrum der Besuch der Regelschule verweigert", kritisiert er. Nach den ihm vorliegenden Zahlen bleibe insgesamt 169 Kindern der Manchinger Einrichtung der Besuch der Regelschule vorenthalten. "Das ist ein Unding", sagte Heinhold am Mittwoch.

Im Bayerischen Integrationsgesetz ist geregelt, dass Kindern aus Familien, bei denen eine schnelle Abwicklung der Asylverfahren vorgesehen ist, in Zentren wie Manching der reguläre Schulbesuch versagt bleibt. Ihnen wird in der Einrichtung stattdessen ein reduzierter Unterricht angeboten. Ausdrücklich ist dies für jene Kinder gedacht, deren Aufenthalt in Deutschland vorübergehend sein wird. Auf die sechs Kinder, bei denen Heinhold den Besuch einer Regelschule durchsetzen konnte, traf dies nicht zu. Sie lebten seit Jahren hier. Heinhold geht aber davon aus, dass noch weit mehr Asylbewerberkinder in eine reguläre Schule gehen dürften.

Aus Sicht von Bayerns Kultusminister Bernd Sibler (CSU) besteht indes kein Anlass zur Kritik. Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts München sei "vollumfänglich" Rechnung getragen worden. Sein Haus habe die Regierung von Oberbayern aufgrund der Gerichtsentscheidung gebeten, bei jedem Schüler zu prüfen, ob die im Urteil erwähnten Voraussetzungen für den Besuch einer Regelklasse vorliegen.

"Als Folge dieser Überprüfungen besuchten im Schuljahr 2017/2018 insgesamt acht Vollzeitschulpflichtige, die zum Wohnen im Transitzentrum Manching/Ingolstadt verpflichtet sind, den Unterricht in einer Sprengelschule", betonte der Minister. Weitere vier Grundschüler würden durch umliegende Förderzentren betreut. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Heinhold greift dies jedoch viel zu kurz. "Alle Kinder im Manchinger Ankerzentrum müssten eigentlich in eine Regelschule gehen dürfen", sagte er. Auch habe er Zweifel daran, dass die Regierung von Oberbayern tatsächlich alle Fälle prüfe.

Seines Wissens nach werde die Schulpflicht in Manching nicht einmal "in der Rumpfschule des Ankerzentrums" bei allen Flüchtlingskindern durchgesetzt. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen habe das gravierende Konsequenzen. "Man raubt ihnen dadurch Jahre", erklärte Heinhold. Seitens der Regierung von Oberbayern habe man ihm auf diesen Einwand hin erklärt: Viele der Kinder und Jugendlichen würden aufgrund fehlender Deutschkenntnisse ohnehin vom regulären Unterricht nichts mitbekommen.

Das Problem besteht nicht nur in Manching

Rückendeckung erhält der Münchner Anwalt nun von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die das Problem längst nicht nur auf Manching beschränkt wissen will. "Geflüchteten Kindern und Jugendlichen in diversen Flüchtlingsunterkünften des Freistaats wird der Zugang zu regulären Schulen außerhalb der Lager verwehrt. Sie bekommen höchstens eine Art Rumpfunterricht in den Lagerschulen", sagte der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn. Diese Isolation in den Unterkünften, die sich aufgrund der letztlich dann doch langen Asylverfahren "bis zu zwei Jahre" hinziehe, verstoße nicht nur "klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention", auch stelle man sich die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Inklusion der Kinder anders vor, betonte Salzbrunn.

Aus einer von Sibler beantworteten Landtagsanfrage der SPD-Fraktion geht indes hervor, dass in den dort aufgelisteten Asylunterkünften mehr als 1300 schulpflichtige Kinder, Jugendliche sowie berufsschulpflichtige junge Erwachsene leben. Wie es nun mit deren Beschulung aussehe, bleibe in der Antwort auf Landtagsanfrage offen, kritisiert GEW-Mann Salzbrunn. "Wir appellieren an die Staatsregierung, alle Wege zu prüfen, um geflüchteten Schulpflichtigen den Besuch regulärer Schulen außerhalb der Unterkünfte zu ermöglichen", sagte er.

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SZ vom 13.09.2018
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