Süddeutsche Zeitung

Elektromobilität:Diese Hilfen gibt es für Fahrer von Elektroautos

Lesezeit: 4 min

Wer ein E-Auto fahren will, kann auf finanzielle Unterstützung bauen - von Prämien über Steuervorteile bis hin zu Zuschüssen für Wallbox und Strom. Ein Überblick.

Von Berrit Gräber

Mit dem Elektroauto abgasfrei durch die Straßen surren, zur Arbeit oder in die Berge: Für viele umweltbewusste Bürger sieht so die Zukunft aus. Doch E-Mobilität hat ihren Preis. Inzwischen gibt es jede Menge finanzielle Anreize, Boni, Zuschüsse von Staat und Wirtschaft, die den privaten Umstieg auf Elektrofahrzeuge interessant machen. Seit Jahresbeginn ist auch das Finanzamt großzügiger. Wer bei den Fördertöpfen durchblickt sowie die Steuervorteile ausschöpft, "kann die Mehrkosten für E-Fahrzeuge deutlich reduzieren", sagt Sigurd Warschkow, Jurist und Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Fans der E-Mobilität sollten allerdings sicher sein, dass die Zukunft nicht ausgerechnet am Nachbarn scheitert. Lässt sich das E-Auto daheim nicht laden, weil in der Garage kein Strom liegt oder der Anschluss von Miteigentümern blockiert wird, dann nutzen auch die ganzen Boni nichts. Eine Übersicht, was derzeit finanziell so alles geht:

Umweltbonus für alle

Wer sich ein E-Auto zulegen will, kann in den kommenden Wochen noch mit einer steuerfreien Prämie rechnen. 4000 Euro gibt es für die meisten rein elektrischen Fahrzeuge sowie für Wagen mit Brennstoffzelle. Mit 3000 Euro werden Plug-in-Hybride gefördert. Die Boni gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing, so der Automobilclub ADAC. Bund und Hersteller teilen sie sich jeweils zur Hälfte. Manche Autokonzerne legen auf ihren Anteil sogar noch etwas oben drauf. Der Antrag kann online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Meist nehmen die Autohändler den Kunden die Arbeit ab. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine. Geld fließt dann, wenn der Wagen auf der Bafa-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge steht. Und wenn der Netto-Listenpreis unter 60 000 Euro liegt. Das Subventionsprogramm läuft noch bis Ende Juni. Eine Verlängerung wird derzeit geprüft.

Extras vom Versorger

So mancher Stromlieferant lobt Prämien oder Gutschriften aus an Kunden, die sich ein Elektroauto anschaffen. Oder die eine Ladestation für zu Hause einbauen lassen, eine sogenannte Wallbox. Der ADAC hat erste Fördermöglichkeiten in einer Liste zusammengetragen. So schießen beispielsweise die Stadtwerke Neuwied und Zweibrücken sowie die Stawag Aachen jeweils 500 Euro beim Kauf eines E-Autos zu. Die Stadtwerke Marburg sponsern Käufer mit 750 Euro. Die Stadtwerke Karlsruhe loben eine 500 Euro Gutschrift auf Ökostrom bei Kauf eines Elektroautos aus und eine Gutschrift von 200 Euro bei konventionellem Strom. 500 Euro für die eigene Wallbox gibt es von den Stadtwerken Merseburg. Die Versorger nutzen die Zuwendungen als Mittel zur Kundenbindung. Wer E-Autos fährt, benötigt auch mehr Strom. Ein Tarifvergleich mit der Konkurrenz sollte über all den verlockenden Boni nicht vergessen werden.

Weitere Fördertöpfe

Für den Einbau von Ladestationen in die Garage gibt es auch so manche Finanzspritze der öffentlichen Hand. Ob Geld fließt, hängt von Bundesland und Kommune ab. Nachfragen lohnt. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Dort gibt es das Sofortprogramm Elektromobilität, so der ADAC. Wer sich eine private Ladestation anschafft, bekommt vom Land bis zu 1000 Euro. Unternehmen, die öffentliche Ladepunkte einrichten, erhalten bis zu 5000 Euro. Als Voraussetzung gelten ein Ökostrom-Vertrag sowie der Einbau vom Fachbetrieb. Maximal 50 Prozent der Kosten werden erstattet. Das Bundesland Sachsen gibt ebenfalls 1000 Euro dazu, und zwar für Besitzer von E-Autos, die sich einen Stromspeicher anschaffen, außerdem 200 Euro extra für jede Kilowattstunde Speicherkapazität. Besonders spendabel ist die Stadt München. Hier ist ein Zuschuss von bis zu 6000 Euro zu Planung und Einbau von Ladeinfrastruktur zu holen. Die KfW-Bank hat ein Förderprogramm aufgelegt (KfW 430), das auch den Einbau von Ladestationen bezuschusst.

Hilfe vom Finanzamt

Auch steuerliche Vorteile bringen Ersparnis. Zum Beispiel bei der Elektrifizierung von Garagen oder Tiefgaragen in Mehrfamilienhäusern. Die Umrüstung und Neuaustattung mit Ladestationen kann ordentlich ins Geld gehen. Allein der Anschaffungspreis für eine Wallbox reicht laut ADAC von 500 bis 2500 Euro, je nach Ladeleistung. Beim Kauf des Materials hilft das Finanzamt nicht mit - aber bei den Handwerkerkosten für Elektrifizierung und Installation. 20 Prozent vom Arbeitslohn der Profis von bis zu 6000 Euro lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Das ergibt den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro im Jahr. Absetzbar sind auch Anfahrt und Maschinenmiete. Bezahlt werden muss per Überweisung.

Weitere Steuer-Boni

Für E-Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Wechselt das Auto in dieser Phase den Besitzer, bekommt der neue Halter die Restzeit gutgeschrieben. Wer sich ein Hybridfahrzeug zulegt, das auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, bekommt den Steuervorteil nicht. Morgens zur Arbeit fahren, dort das E-Auto an die Steckdose hängen und abends mit "vollem" Wagen wieder nach Hause fahren - auch das ist für Arbeitnehmer steuerfrei. Ob Privatwagen, privat genutzter Dienstwagen oder E- Fahrrad: Stellt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern kostenfreien Strom zur Verfügung - zusätzlich zum Arbeitslohn -, bleibt dieser geldwerte Vorteil für die ganze Belegschaft steuerfrei. Die Unterstützung mit Ladestationen für daheim zählt ebenfalls als steuerfreies Extra. Stellt der Chef die Technik zum Aufladen eines E-Fahrzeugs einem Mitarbeiter unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung (gleichzusetzen mit Verleihen), bleibt das Finanzamt außen vor.

Neue Entlastung für Dienstwagen

Wer ein E- oder Plug-in-Hybridauto als Dienstwagen fährt, muss jetzt nur noch halb so viel für die Privatnutzung mit dem Finanzamt abrechnen als Kollegen mit Verbrennungsmotoren. Seit Jahresbeginn gilt für Umweltbewusste die 0,5-Prozent-Methode. Statt wie bisher mit 1 Prozent muss die Privatnutzung nur noch mit dem halbierten Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert werden. "Der Steuervorteil ist allerdings auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt", erklärt Warschkow. Sie müssen nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder geleast werden. Oder aber sie sind in der Zeit erstmalig vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen worden. Bei allen anderen Fahrzeugen lässt sich die Batteriekapazität geltend machen.

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Quelle:
SZ vom 25.04.2019
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