Süddeutsche Zeitung

Gentechnik:Der Mensch als Patent

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Eine Schweizer Pharmafirma erhält ein Patent auf die Verwendung menschlicher Eizellen. Gentechnik-Gegner zeigen sich bestürzt.

Silvia Liebrich

Das Europäische Patentamt hat der Schweizer Firma Merck Serono ein Patent zur Verwendung menschlicher Eizellen erteilt. Dies ist höchst umstritten, weil Patente auf den menschlichen Körper und seine Entstehung nach EU-Recht nicht erlaubt sind.

Gentechnikgegner, darunter die Organisation Testbiotech, kritisieren allerdings schon länger, dass das Gesetz lückenhaft sei. "Mit dem Patent hat Merck Serono nicht nur ein Monopol auf das Verfahren zur Reifung der Eizellen, sondern auch ein exklusives Verwendungsrecht über die Eizellen", sagte Christoph Then am Donnerstag der Süddeutschen Zeitung. Then ist Geschäftsführer von Testbiotech.

Mit menschlichen Eizellen dürften keine Geschäfte gemacht werden, forderte er. Das Patent verstoße gegen die 1998 vom Europäischen Parlament verabschiedete EG-Biopatentrichtlinie. Darin heißt es, dass der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung nicht patentierbar ist. Das Patent für Merck Serono wurde bereits im Juli erteilt, fiel aber erst jetzt bei Recherchen von Testbiotech auf.

Erhebliche gesundheitliche Risiken

Das Patent mit der Nummer EP 1794287 erlaubt es Then zufolge, Eizellen im Rahmen der künstlichen Befruchtung zu vermarkten. Ein Geschäft, von dem vor allem die Pharma-Industrie und Spezialkliniken profitierten. In Europa sei Spanien mit über 240 Befruchtungskliniken mittlerweile der größte Eizellenlieferant. Spenderinnen erhielten 600 bis 1000 Euro. "Solche Eizellenspenden sind mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden", sagte Then.

Aus finanzieller Not seien Frauen jedoch bereit, auf solche Angebote einzugehen. 2007 wurde auch in England eine Bezahlung für Frauen zugelassen. Dort dürfen Eizellen genutzt werden, um im Labor embryonale Stammzellen zu gewinnen. In Deutschland ist die Eizellenspende gegen Geld laut Then bislang nicht erlaubt.

Vergangene Woche befasste sich auch der Bundesgerichtshof mit der Frage der Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen. Er kündigte an, dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Fragen zu Klärung vorzulegen, weil die EU-Patentrichtlinie des BGH nicht ausreichend klar formuliert sei. Vom Unternehmen selbst lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.

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Quelle:
SZ vom 20.11.2009
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