Süddeutsche Zeitung

Wohnungsmarkt:Was sich 2019 für Mieter ändert

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Von Jan Bielicki, München

Eine bislang nicht funktionierende Bremse wird nachgezogen, und ein Deckel deutlich tiefer gelegt: Mieter sollen sich von Januar 2019 an weniger vor hohen Mietpreissprüngen nach einer Modernisierung ihrer Wohnung fürchten müssen und sich beim Einzug in ein neues Heim einfacher gegen allzu teure Mieten wehren können. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag haben sich auf einen Kompromiss im Ringen um einen besseren Schutz der Mieter geeinigt. Am Donnerstag wollen sie das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz durch das Bundestagsplenum bringen - und zwar in schärferer Form, als der Entwurf der Bundesregierung es eigentlich vorsah.

Neu geregelt werden darin vor allem zwei Dinge. Zum einen dürfen Hausbesitzer künftig nach der Modernisierung einer Wohnung nur noch acht Prozent der Renovierungskosten im Jahr auf die Miete umlegen. Bislang waren es elf Prozent, was für Mieter bedeutete, dass sich ihre Miete nach einer Modernisierung sogar verdoppeln konnte. Die neue Regel soll nun überall in Deutschland gelten, die Bundesregierung hatte sie nur für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt vorgesehen.

Dazu soll eine Kappungsgrenze verhindern, dass Mieten nach einer Modernisierung allzu dramatisch in die Höhe schießen. Pro Quadratmeter dürfen Vermieter künftig innerhalb von sechs Jahren nach solchen Renovierungen höchstens drei Euro mehr als vorher verlangen. Auch hier haben die Abgeordneten den Regierungsentwurf verschärft: Wo die Quadratmetermiete unter sieben Euro liegt, darf sie innerhalb dieser sechs Jahre gar nur um zwei Euro steigen. Vermieter, die ihre Mieter durch Renovierungsarbeiten "in missbräuchlicher Weise" aus ihrer Wohnung drängen, sollen künftig mit bis zu 100 000 Euro Geldbuße belegt werden können.

Der nächste Schritt soll die Reform der Mietspiegel werden

Zum anderen justiert die Koalition die sogenannte Mietpreisbremse nach. Sie besagt, dass Hausbesitzer, die Wohnungen neu vermieten, dafür in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt in der Regel nur eine Miete verlangen dürfen, die nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Obwohl diese Preisbremse seit Sommer 2015 in mittlerweile 313 meist städtischen Kommunen gilt, hat sich der rasante Anstieg der Mieten in den deutschen Ballungsräumen jedoch nicht verlangsamt.

Ein Problem war laut Kritikern, dass Neumieter meist gar nicht wussten, was ihre Vormieter für die Wohnung zahlten. Diese Informationen muss ihnen der Vermieter laut den neuen Regeln nun von 2019 an geben. Zu dem soll es für die Neumieter einfacher werden, gegen einen ihrer Ansicht nach unerlaubt hohen Mietzins vorzugehen. Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, als nächsten Schritt ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel erarbeiten zu lassen.

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Quelle:
SZ vom 28.11.2018
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