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Wohnen:Jobcenter müssen seltener Kosten für Unterkunft ersetzen

Die Jobcenter in Sachsen-Anhalt müssen in immer weniger Fällen die Kosten für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern übernehmen. Wie eine Umfrage der dpa ergab,...

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Magdeburg (dpa/sa) - Die Jobcenter in Sachsen-Anhalt müssen in immer weniger Fällen die Kosten für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern übernehmen. Wie eine Umfrage der dpa ergab, ist die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die Anspruch auf diese Leistung haben, in letzter Zeit zurückgegangen. So gab es in Magdeburg nach zuletzt vorliegenden Zahlen im Juni 13.359 Bedarfsgemeinschaften, die Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Unterkunft haben. Im Juni seien es noch 13.510 gewesen, teilte das Jobcenter mit. Auch andere Jobcenter meldeten sinkende Zahlen.

© dpa-infocom, dpa:211023-99-704623/2

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