Süddeutsche Zeitung

Dax-Konzern:Aufsicht verbietet Spekulationen auf fallende Aktienkurse bei Wirecard

Hedgefonds können den Dax-Konzern nicht mehr mit Leerverkäufen unter Druck setzen, hat die Finanzaufsicht entschieden.

Die Finanzaufsicht Bafin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt. Von sofort an sei es verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde mit. Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen. Laut Bundesanzeiger haben im Februar Slate Path Capital und Odey Asset Management Leerverkaufspositionen gegen Wirecard aufgebaut. Beides sind Hedgefonds.

Die sogenannte Allgemeinverfügung der Bafin gelte bis zum 18. April und kann verlängert werden, erklärt die Behörde ( PDF). Sie begründete ihr Verbot mit ungünstigen Entwicklungen, die eine ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland darstellten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma hat dem Verbot zugestimmt. "Die vorgeschlagene Maßnahme ist angemessen und verhältnismäßig, um der Bedrohung der deutschen Finanzmärkte zu begegnen", teilt die Esma mit.

Medienberichte über mögliche Bilanzierungsverstöße ließen die Aktie des Zahlungsdienstleisters Wirecard in den vergangenen zwei Wochen wiederholt einbrechen. Wirecard dementiert, dass Regelverstöße festgestellt wurden. So starke Kursschwankungen sind im Aktienindex Dax außergewöhnlich. Wirecard ist seit September 2018 im Dax. Die EU hatte nach der Finanzkrise das mögliche Verbot von Leerverkäufen eingeführt.

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