Süddeutsche Zeitung

Verkehr:Betrunken mit Segway gefahren - Führerschein weg

Hamburg (dpa) - Wegen einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro zahlen und seinen Führerschein abgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts verworfen, sagte ein Gerichtssprecher. Es sei dabei im Wesentlichen um die Frage gegangen, ob ein Segway ein Kraftfahrzeug ist. Bei einem solchen liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille. Eine Blutprobe bei dem Fahrer des einachsigen Elektrorollers hatte 1,5 Promille ergeben.

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Hamburg (dpa) - Wegen einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro zahlen und seinen Führerschein abgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts verworfen, sagte ein Gerichtssprecher. Es sei dabei im Wesentlichen um die Frage gegangen, ob ein Segway ein Kraftfahrzeug ist. Bei einem solchen liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille. Eine Blutprobe bei dem Fahrer des einachsigen Elektrorollers hatte 1,5 Promille ergeben.

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