Süddeutsche Zeitung

Vergleichsportal:Gericht verpflichtet Check24 zu mehr Transparenz

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Millionen Menschen vertrauen bei der Suche nach dem billigsten Anbieter von Versicherungen, Strom oder Reisen auf Online-Vergleichsportale. Ein paar Angaben auf Portalen wie Check24 genügen, und schon erscheint eine Liste der Anbieter, sortiert nach dem Preis. Verbraucherschützer kritisieren jedoch schon seit Längerem die Auswahl der angebotenen Produkte. Für den Verbraucher sei kaum nachvollziehbar, wie sich die Liste zusammensetze und ob sie von Provisionen abhängig sei.

Das Landgericht München I hat den Kritikern nun nach einem mehrmonatigen Zivilprozess recht gegeben und dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz verordnet. Das Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert.

Viele Portale haben Verträge mit Versicherern oder Reiseanbietern abgeschlossen, auf deren Angebote sie verweisen. Für jeden Kunden, den die Versicherer oder Reiseanbieter über die Portale gewinnen, müssen sie einen bestimmten Betrag an die Portale zahlen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel soll die Provision nach Angaben aus Versicherungskreisen etwa 50 bis 100 Euro pro Vertrag ausmachen. Und das summiert sich: Allein in der letzten Wechselrunde für die Kfz-Haftpflichtversicherung vermittelte Check24 etwa 950 000 Verträge.

Kläger sprechen von "Sieg für den Verbraucherschutz"

Geklagt hatte im aktuellen Fall der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute, der 11 000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 Irreführung und unlauteren Wettbewerb vorwirft. Der Verband strebte mit der Klage einen Musterprozess an, der auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte. Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschließend zum "Sieg für den Verbraucherschutz".

Die Richter gaben den Klägern jedoch nicht in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre. Das Check24-Geschäftsmodell werde durch das jetzige Urteil nicht im Grundsatz gefährdet, sagte der Geschäftsführer des Internetportals, Christoph Röttele. "Wir können mit dem Urteil leben."

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