Süddeutsche Zeitung

Verbraucherschutz:Rentnerin siegt über Postbank

Einer 90-Jährigen verkaufte das Geldinstitut riskante Fonds, obwohl sie ausdrücklich Wert auf eine sichere Anlage gelegt hatte. Jetzt gibt es das Geld zurück.

Von Thomas Öchsner, München

Gerda Sternberg, 90, wollte bei ihrer Geldanlage vor allem Sicherheit. Die Postbank verkaufte der Rentnerin trotzdem einen Investmentfonds für "risikobewusste" Investoren. Dessen Inhalt: US-Aktien, hochriskante Unternehmensanleihen, dazu Aktien von Schwellenländern - gedacht für Anleger, die den Fonds mindestens fünf Jahre halten wollten. Die Rentnerin, die erst später merkte, wohin ihre fast 50 000 Euro flossen, schlug Alarm. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über den Fall. Jetzt hat die Postbank, die lange keinen Schadenersatz zahlen wollte, laut Verbraucherzentrale Hamburg klein beigegeben.

Das Geldinstitut hatte noch im Dezember alle Forderungen zurückgewiesen, mit dem Hinweis, die Kundin habe den Fonds selbst unbedingt gewollt - eine Darstellung, die die Rentnerin als frei erfunden bezeichnete. Nun aber lenkte das Geldinstitut ein, wohl auch weil die Verbraucherschützer Druck machten und auf die Rechtslage pochen konnten. Demnach hätte die Rentnerin eine sogenannte Betroffenheitserklärung von der Bank erhalten müssen. Diese ist Privatanlegern seit Anfang 2018 nach jedem Anlagegespräch auszuhändigen. Darin hätte das Geldhaus begründen müssen, warum der Fonds für die Seniorin passend sei. Die Verbraucherzentrale informierte die Finanzaufsicht über den Fall. Im März habe die Postbank dann eingewilligt, "aus Kulanz" für den Schaden aufzukommen, der zwischen Kauf und Verkauf des Fonds entstanden war, teilten die Verbraucherschützer mit. Zufrieden gaben sie sich aber erst, als sich die Postbank bereit erklärte, weitere Schäden wie entgangene Kapitalerträge zu ersetzen. Für die Verbraucherzentrale zeigt der Fall, "dass manche Banken aus der Finanzkrise nichts gelernt haben und ihren Kunden nach wie vor unpassende riskante Geldanlagen unterjubeln, um hohe Provisionen zu kassieren".

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Quelle:
SZ vom 11.05.2019
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