Süddeutsche Zeitung

Verbraucherschutz:Kein Geld von Volkswagen

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In Europa ist Schadenersatz für manipulierte Diesel-Fahrzeuge schwer durchsetzbar. Schlichtungsverfahren sind für den Autokonzern freiwillig.

Von Klaus Ott, München

Ein Jahr dauert die Diesel-Affäre bei Volkswagen nun schon, und noch immer ist unklar, ob die 8,5 Millionen betroffenen VW-Kunden in Europa (davon alleine 2,5 Millionen in Deutschland) Anspruch auf Schadenersatz haben. Der Autokonzern will außerhalb der USA, wo hohe Beträge fällig sind oder die manipulierten Fahrzeuge gar zurückgenommen werden müssen, nicht zahlen. Ein Überblick.

Wie entscheiden die Gerichte in Europa?

Nach Angaben von VW in Europa in den allermeisten Fällen zugunsten des Konzerns. In Deutschland gingen bislang, so der Konzern, in erster Instanz rund 30 Verfahren für und rund fünf Prozesse gegen Volkswagen aus. Zuletzt verurteilte das Landgericht Braunschweig einen Autohändler, zwei manipulierte Audis zurückzunehmen. Bei den geschönten Schadstoff-Werten handele es sich um einen erheblichen Mangel. Eine Nachbesserung sei für die Käufer nicht zumutbar. Klarheit schaffen können am Ende nur höchstrichterliche Urteile. Deutlich schneller ginge es mit einer Musterklage. Doch die gibt es bislang nicht in Deutschland.

Was will die Bundesregierung?

Die Regierung will ganz offenkundig vermeiden, dass VW die Kunden auch in Europa entschädigen muss; aus Sorge, der Autokonzern könnte nach hohen Zahlungen in den USA weitere Lasten nicht verkraften. Die Regierung sagt das aber nicht klipp und klar, sondern druckst herum. Ein interner Vermerk des Justizministeriums vom 1. Juni 2016 spricht freilich Bände. Der entscheidende Punkt: Es sei richtig, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei der Umrüstung der manipulierten Diesel-Fahrzeuge eine "Null-Toleranz-Politik" betreibe (also VW in die Pflicht nimmt, die Autos vollständig in Ordnung zu bringen). "Dadurch werden auch Forderungen nach einer pauschalen Entschädigung der Betroffenen entkräftet." Möglicherweise verschleppt die Regierung aus Rücksicht auf Volkswagen die schon vor Jahresfrist in Aussicht gestellte Musterklage für Verbraucher.

Ist eine Schlichtung möglich?

Theoretisch ja, praktisch kaum. Seit dem 1. April 2016 ist eine Schlichtung zwischen Verbrauchern und Unternehmen gesetzlich geregelt. Es handelt sich um ein 21-seitiges Paragrafen-Werk mit teils komplizierten Details. Die deutsche Verbraucherzentrale begrüßt das neue Verfahren. Streitfälle ließen sich so meist "schneller, unbürokratischer und günstiger" als bei Gericht klären. Die Verbraucherzentrale weist aber auf ein großes Manko hin: Das Schlichtungsverfahren ist für die betroffenen Unternehmen freiwillig. Sollten VW-Kunden oder Verbraucherverbände ein solches Verfahren anstreben, muss Volkswagen nicht mitmachen.

Geht VW pleite, wenn auch in Europa gezahlt werden muss?

In den USA sind, bei lediglich rund 500 000 betroffenen Kunden, mehr als 15 Milliarden Dollar an Schadenersatz und Strafen fällig. Würden bei den 8,5 Millionen VW-Käufern in Europa beispielsweise nur 5000 Euro pro Auto gezahlt, also deutlich weniger als in den USA, dann wären das 42,5 Milliarden Euro. Es ginge um die Existenz des Konzerns. Die Verbraucherzentrale verweist allerdings auf große Unterschiede zu den USA. Dort gehe es beim Schadensersatz auch um hohe Strafen für das Unternehmen, anders als in Europa. Eine Musterklage hätte also, glaubt die Verbraucherzentrale, hierzulande für VW nicht dieselben finanziellen Folgen wie in den USA. Die Abgas-Affäre zeige vielmehr, wie notwendig die Musterklage sei. "Die Bundesregierung muss endlich aktiv werden", heißt es seitens der Verbraucherzentrale.

Wie lange wird noch gestritten?

Viele Jahre lang. VW beharrt darauf, dass man die Fahrzeuge in Ordnung bringe und die Abgas-Reinigung dann funktioniere. Den Besitzern entstünden keine Nachteile. Die Autos würden hinterher genauso gut funktionieren und schnell fahren wie bisher und nicht mehr Treibstoff verbrauchen. Auf der Gegenseite wittern Kanzleien das große Geschäft und wollen Millionen VW-Kunden für Prozesse gewinnen. Die Kanzleien versuchen, die Verbraucherverbände für sich einzuspannen. Die wiederum fordern, dass VW zahlt. Freundliche Worte und die kostenlose Nachrüstung der Fahrzeuge reichten nicht aus, sagt Klaus Müller, Chef der deutschen Verbraucherzentrale. Eines sei klar, sagt Müller: "Betrug geht gar nicht." Das klingt nicht nach Kompromiss. Sondern nach Dauer-Streit. Verjähren kann nichts. VW hat eine entsprechende Erklärung abgegeben.

Haben VW-Kunden noch eine Chance?

Derzeit sind die Aussichten für die betroffenen VW-Käufer in Europa eher schlecht. Schadenersatzansprüche seien "schwer durchsetzbar", heißt es in einem Gutachten, das die Verbraucherzentrale bereits 2015 erstellen ließ. Die Kunden müssten, um Erfolg zu haben, vorsätzlichen Betrug durch VW-Mitarbeiter beweisen. Dazu wiederum bräuchten die Verbraucher die Akten der US-Justiz oder der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, die Volkswagen-Mitarbeiter ermitteln. Bis die Akten freigegeben werden, kann es lange dauern. Sofern es überhaupt geschieht. Ohne die Akten können Kunden auch nicht nachweisen, dass der VW-Vorstand den Konzern schlecht kontrolliert hat, was ein anderer Ansatz für Schadenersatzforderungen wäre. Bleibt noch die Möglichkeit, dass VW sehr lange braucht, um alle Fahrzeuge in Ordnung zu bringen. Und dass dies den Kunden nicht zumutbar ist. Die Werkstätten dürften jedoch schneller fertig sein als die Gerichte.

Was wollen die VW-Aktionäre?

Auch sie wollen Geld und fordern mehr als zehn Milliarden Euro für den Kursverlust ihrer Papiere. Diejenigen Aktionäre, die klagen, haben bestimmt kein Interesse an Schadenersatzzahlungen für die VW-Kunden. Das Geld würde dann möglicherweise für die Anleger fehlen.

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Quelle:
SZ vom 20.09.2016
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