Süddeutsche Zeitung

Volkswagen:US-Regierung verklagt VW wegen Abgasmanipulation

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Das US-Justizministerium strengt eine Zivilklage gegen den VW-Konzern wegen dessen Abgasmanipulationen bei Dieselautos an. Das Ministerium teilte am Montag in Washington D.C. mit, es werfe dem Autokonzern vor, gegen den "Clean Air Act", ein Umweltschutzgesetz, verstoßen zu haben.

Auf VW könnten Strafzahlungen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar zukommen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Klage werde in Michigan erhoben und später nach Kalifornien übermittelt, wo auch Sammelklagen von Autobesitzern gegen VW vorbereitet werden. Die Möglichkeit eines strafrechtlichen Vorgehens gegen den Konzern werde durch die Zivilklage nicht berührt, so das Ministerium.

Bis jetzt hätten Gespräche über Rückrufe mit dem Konzern keine akzeptable Lösung gebracht, sagte Cynthia Giles von der US-Umweltschutzbehörde EPA. Mit der Zivilklage gingen die Behörden nun wichtige Schritte, um die Gesundheit der amerikanischen Bürger zu schützen, hieß es weiter.

Millionenfache Schummelei bei Abgaswerten

Ein VW-Sprecher sagte am Montagabend in Wolfsburg: "Wir kennen die Klageschrift noch nicht im Detail und werden sie nun zunächst prüfen." Man sei in ständigem Austausch mit den Behörden.

Bereits im September hatte VW eingeräumt, in weltweit etwa elf Millionen Fahrzeugen eine Schummel-Software eingesetzt zu haben, die bei Emissionstests zu einem niedrigeren Stickoxid-Ausstoß führt als im regulären Betrieb auf der Straße.

In Deutschland beginnen die Rückrufe für betroffene Fahrzeuge in diesem Jahr. Doch die Ermittlungen zur Abgas-Affäre ziehen sich. Ein möglicher Tatzeitraum von bis zu zehn Jahren müsse aufgearbeitet werden, sagte der zuständige Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe. Die Behörde ermittelt unter anderem wegen Betrugsverdacht gegen mehrere Mitarbeiter des Konzerns.

Wegen der falschen Abgaswerte könnte es auch in Deutschland zu teuren Zivilklagen enttäuschter Autofahrer und von VW-Aktionären kommen. Anders als in den USA gibt es hierzulande jedoch kein Sammelklage-Verfahren: Jeder Autofahrer, der glaubt, einen Schaden erlitten zu haben, muss diesen dokumentieren, beweisen und dann selbst geltend machen.

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