Süddeutsche Zeitung

Urteil:Gericht zweifelt Aussagekraft von Berliner Mietspiegel an

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Gericht gibt Vermieterin Recht

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Mietspiegel für Berlin vorerst gekippt. Das Zahlenwerk für das Jahr 2013 sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, teilte die Kammer mit. Demnach kann dieser Mietspiegel nicht wie gesetzlich vorgesehen als Richtschnur bei Mieterhöhungen angelegt werden. Nach dem Urteil genügt auch die Einteilung der Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut nicht.

Das Gericht gab damit einer Vermieterin Recht, die ihre Mieter juristisch dazu bringen wollte, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Sie wollte die Miete einer Altbauwohnung auf 7,19 Euro kalt pro Quadratmeter und damit über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Die Mieter wehrten sich und bezogen sich auf den Mietspiegel. Bei dessen Erstellung seien aber Mieten von sieben bis elf Euro zu Unrecht als Wucher eingestuft und nicht berücksichtigt worden - was die ortsübliche Vergleichsmiete in dem qualifizierten Mietspiegel senkte. Das Gericht beruft sich in seinem Urteil auf ein Sachverständigengutachten.

Mieterverein bezeichnet Entscheidung als nicht nachvollziehbar

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sprach von einer Einzelfallentscheidung, die sich nicht verallgemeinern lasse."Wir gehen weiterhin davon aus, dass es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt", sagte Sprecher Martin Pallgen der Berliner Zeitung. Beim Amtsgericht Charlottenburg seien nach Kenntnis der Behörden bislang fünf Verfahren behandelt worden und die Richter seien jeweils zu unterschiedlichen Urteilen gelangt. Der Berliner Mieterverein bezeichnete das Urteil dem Blatt zufolge als falsch und nicht nachvollziehbar.

Das Hamburger Institut F+B, das den Mietspiegel erstellt hat, schwieg zu dem Urteil. Dazu sei man durch den Vertrag mit dem Land Berlin verpflichtet, sagte Geschäftsführer Bernd Leutner.

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