Süddeutsche Zeitung

Urteil des Bundesgerichtshof:BGH: Amazon verstieß gegen Buchpreisbindung

Unzulässiger Preisnachlass für Bücher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Online-Händler Amazon eine umstrittene Rabattaktion beim Kauf neuer Bücher untersagt. Das Gericht entschied, dass der Konzern einen unzulässigen Preisnachlass für Bücher gewährt und gegen die Buchpreisbindung verstoßen habe. Wer gewerbsmäßig Bücher verkauft, muss nach dieser Regelung einen festgesetzten Preis einhalten.

Kunden können gebrauchte Bücher an Amazon verkaufen. Bei der hier strittigen zweiwöchigen Werbeaktion während des Jahreswechsels 2011/2012 gewährte Amazon Kunden, die mindestens zwei Bücher eingereicht hatten, zusätzlich zum Eintauschwert einen Gutschein über fünf Euro - der auch für den Kauf preisgebundener Bücher eingesetzt werden konnte. Der BGH beurteilte dies als wettbewerbswidrig.

Zulässig sind aber Geschenkgutscheine

Geklagt hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und hatte damit auch in dritter Instanz Erfolg. Die Revision von Amazon gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wurde zurückgewiesen ( Az. I ZR 83/14).

Zulässig seien hingegen Geschenkgutscheine, die Buchhandlungen verkaufen, hieß es vom BGH: "Denn dabei erhält der Buchhändler durch den Gutscheinverkauf und eine eventuelle Zuzahlung des Beschenkten insgesamt den gebundenen Verkaufspreis für das Buch."

Börsenverein-Justitiar Christian Sprang sagte, Amazon habe sich mit den Gutscheinen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Buchhandlungen vor Ort verschaffen wollen. Die Preisbindung stärke den mittelständischen Buchhandel, weil er sich nicht einem Preiswettbewerb mit Amazon aussetzen müsse. Der Anwalt von Amazon hatte die strittige Gutscheinaktion mit der "Förderung des Kulturguts Buch" begründet.

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SZ/Reuters
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