Süddeutsche Zeitung

Streit um Farbmarke:Nur Langenscheidt darf gelb sein

Die Farbe Gelb darf jeder nutzen, könnte man meinen. Ist aber nicht so. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Farbe bei Wörterbüchern geschützt ist - und ausschließlich dem Verlag Langenscheidt gehört.

  • Rosetta Stone, Hersteller von Sprachlern-Software, darf die Farbe Gelb nicht mehr für ihre Produkte verwenden. Das darf bei Wörterbuchern nur der Verlag Langenscheidt.
  • Internetauftritt, Werbung und Verpackung von Rosetta Stone seien der geschützten Marke Langenscheidt zu ähnlich, urteilt der Bundesgerichtshof.
  • Die obersten deutschen Zivilrichter haben damit ein Urteil von 2012 bestätigt, gegen das Rosetta Stone Revision eingelegt hatte.

Langenscheidt gewinnt Markenrechtsstreit mit Rosetta Stone

Rosetta Stone, ein Konkurrent des Wörterbuchverlags Langenscheidt, darf die Farbe Gelb nicht mehr für seine Produkte verwenden, weil Langenscheidt diese Markenfarbe für sich gesichert hat. Das hat der B undesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der beklagte Hersteller, der seit 2010 Lernsoftware für 33 Sprachen anbietet, darf seine gelbe Verpackung mit einer blauen Stele darauf wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verwenden. Der BGH sah eine "hochgradige" Waren- und Zeichenähnlichkeit (AZ: I ZR 228/12).

Farbe Gelb für Wörterbücher geschützt

Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone in seinem Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen ebenfalls einen gelben Farbton verwendet, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht. Langenscheidt hatte Rosetta Stone - benannt nach dem antiken Stein mit mehrsprachiger Inschrift, mit dem Archäologen Altägyptisch entschlüsselten - deshalb auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und schon vor dem Oberlandesgericht Köln 2012 recht bekommen. Dagegen hatte Rosetta Revision eingelegt. Diese wurde nun auf Kosten der Software-Firma zurückgewiesen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2134871
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/jab
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.