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Stiftung Warentest:Betriebsrente besser als private Vorsorge

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Mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Riester-Rente kann nach Berechnungen der Stiftung Warentest fast immer besser für den Ruhestand vorgesorgt werden als mit einer privaten.

Für welches der beiden staatlich geförderten Modelle sich Kunden entscheiden, hängt vor allem vom Einkommen und vom Familienstand ab, wie die Stiftung in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet. Die Renditen liegen allerdings immer deutlich über denen privater Versicherungen.

Für Frauen ist die Riester-Rente laut Stiftung Warentest fast immer die erste Wahl bei der Altersversorgung.

Da bei der betrieblichen Altersvorsorge die eingezahlten Beiträge anders als ursprünglich geplant auch nach 2008 von Sozialabgaben befreit bleiben, bringe sie für gesetzlich krankenversicherte Durchschnittsverdiener etwa die gleiche Rendite wie eine private Riester-Rente. Für Privatversicherte mit einem Bruttogehalt von mindestens 4500 Euro sei sie sogar besser, da später von der Betriebsrente keine Rentenversicherungsbeiträge abgezogen würden.

Riester-Rente im Vorteil für gesetzlich versicherte Verheiratete

Da der geförderte Höchstbetrag für eine betriebliche Altersvorsorge - die über die Varianten Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abgeschlossen werden kann - bei jährlich 2544 Euro liegt, dürfen Durchschnittsverdiener laut Stiftung Warentest pro Monat 212 Euro von ihrem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen.

Der Nettolohn verringert sich bei einem Durchschnittsverdiener aber nur um die Hälfte: Pro Monat werden also nur 106 Euro fällig. Allerdings fallen für gesetzlich Versicherte im Rentenalter bei der betrieblichen Vorsorge auch Sozialversicherungsabgaben an.

Für Frauen ist die Riester-Rente laut Finanztest meist eine gute Wahl, weil sie auch bei einer kinderbedingten Auszeit vom Beruf gute Bedingungen bietet. So erhält eine Frau die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und 185 Euro je Kind, wenn sie nur den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt.

Dasselbe gilt für verheiratete Frauen, die nicht arbeiten, wenn der Ehemann einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.

Minijobberinnen können es in Absprache mit dem Arbeitgeber so einrichten, dass sie in einen Riester-Vertrag einzahlen können.

Auch bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt das Kapital im Riester-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Finanztest wies aber darauf hin, dass der Riester-Vertrag dann angerechnet wird, wenn im Alter Grundsicherung vom Staat gezahlt wird. Ob diese Regelung weiter so gilt, ist allerdings unklar.

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