Süddeutsche Zeitung

Steuern und Sozialversicherung für 2015:So werden Arbeitnehmer entlastet

Lesezeit: 3 min

Von 49 bis zu 116 Euro: Die meisten Arbeitnehmer werden im kommenden Jahr entlastet, egal ob verheiratet oder Single. Das gilt aber nur, wenn der Gesetzgeber sich entscheidet, das Kindergeld anzuheben.

Von Guido Bohsem, Berlin

Trotz der immer noch schwelenden Finanzkrise in Europa und einer drohenden Flaute in Deutschland war 2014 ein gutes Jahr für die deutschen Arbeitnehmer. Noch immer ist die Nachfrage nach qualifiziertem Personal hoch, und die Tarifrunden haben sich zumeist gelohnt. Nur von der Politik konnte der Arbeitnehmer bislang recht wenig erwarten. Zwar diskutiert die große Koalition munter über eine mögliche Abschwächung der kalten Progression und somit einer Steuerentlastung. Doch zu mehr als einer Diskussion hat es angesichts der geringen Spielräume in den Haushalten des Bundes und der Länder bislang nicht gereicht.

Dennoch dürfte den meisten Arbeitnehmern nach der Jahreswende mehr Geld von ihrem Bruttoeinkommen bleiben. Laut Berechnungen des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner für die Süddeutsche Zeitung werden die meisten durch die anstehenden gesetzlichen Regelungen mehr Geld in der Tasche haben als derzeit.

So kann ein in Westdeutschland lebendes Ehepaar mit zwei Kindern mit einer jährlichen Entlastung von 92 Euro rechnen, wenn einer der beiden ein monatliches Bruttoeinkommen von 4000 Euro hat. Für kinderlose Paare allerdings, auch für Alleinstehende sieht die Situation nicht so rosig aus. Ihre Entlastung fällt geringer aus.

Hechtner geht davon aus, dass der steuerfreie Anteil am Einkommen wie in den vergangenen Jahren auch um 125 Euro auf 8479 Euro im Jahr steigen wird. Zudem verbessern sich nach Hechtners Worten auch die Möglichkeiten Ausgaben von der Steuer abzusetzen, wie zum Beispiel die Vorsorgeaufwendungen für das Alter.

Der Steuerexperte fordert die Regierung zudem auf, endlich den Kinderfreibetrag anzuheben und damit auch ein höheres Kindergeld zu zahlen. "Seit der Existenzminimumbericht Ende 2012 veröffentlicht wurde, steht fest, dass der Kinderfreibetrag für das Existenzminimum steigen muss." In seinen Berechnungen geht Hechtner daher für 2015 von einer Änderung aus. Er rechnet mit einem Anstieg des Freibetrags um 36 Euro und entsprechend mit zwei Euro mehr Kindergeld im Monat.

Als Belastung hat er die um 0,3 Punkte auf 2,35 Prozent (Kinderlose: 2,5 Prozent) steigenden Beiträge zur Pflegeversicherung unterstellt. Auch das Anheben der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Krankenversicherung hat er berücksichtigt: Wer darüber verdient, muss keine zusätzlichen Beiträge an die Sozialversicherung mehr zahlen.

Single ohne Kinder

Der steigende Grundfreibetrag macht sich für unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1000 Euro positiv bemerkbar. Pro Jahr hat er dadurch elf Euro mehr. Die höchste Entlastung erhält er bei einem Einkommen von 5750 Euro - Ende des Jahres hat er 50 Euro mehr in der Tasche. Verdient er mehr als 6000 Euro, steigt seine Belastung, und zwar um 47 Euro im Jahr.

Single mit zwei Kindern

Für westdeutsche Singles mit zwei Kindern sieht die Lage besser aus. Sie können durch den steigenden Kinderfreibetrag oder das höhere Kindergeld maximal mit einer Entlastung von 82 Euro rechnen. Diese entsteht ebenfalls , wenn der betroffene Arbeitnehmer 5750 Euro brutto im Monat verdient. Liegt der Lohn bei 2250 Euro, beträgt die Entlastung 57 Euro. Auch in diesem Fall entsteht eine Belastung, wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 6050 Euro für die Rentenversicherung steigt. Wer darüber verdient, muss mit einer zusätzlichen Belastung von 14 Euro rechnen.

Verheiratet ohne Kinder

Wer zwar verheiratet ist, aber keine Kinder hat, schneidet in dem von Hechtner berechneten Szenario am schlechtesten ab. Handelt es sich um eine Familie, in der nur einer verdient, ergibt sich sogar bis zu einem monatlichen Brutto von 1750 Euro eine Belastung. Konkret betrüge sie bis zu 37 Euro. Sie ist in diesem niedrigen Einkommensbereich so hoch, weil die Beiträge für die Pflegeversicherung anders als die Steuer vom ersten verdienten Euro an fällig werden.

Bei einem Bruttoeinkommen von 3750 Euro im Monat beträgt die Entlastung 48 Euro, bei einem von 5500 Euro sind es 22 Euro. Auch hier gilt, wer über 6050 Euro verdient, stellt sich schlechter. Bei einem Verdienst von 7000 Euro, hat der Arbeitnehmer 59 Euro weniger im Jahr. Wenn beide Ehepartner arbeiten gehen, ergibt sich ein anderes Bild. Verdient zum Beispiel der eine 2500 Euro und der andere 3500 Euro, so beträgt die Entlastung 69 Euro. In der Kombination 4000 und 1750 Euro sind es 63 Euro.

Verheiratet mit zwei Kindern

In dieser Kombination lohnen sich die Veränderungen am meisten. Eine Alleinverdiener-Familie mit einem Einkommen von 3500 Euro im Monat, hat dadurch 75 Euro mehr zur Verfügung. Bei einem Einkommen von 7000 Euro wird sie hingegen mit 27 Euro belastet. 121 Euro ist die Entlastung hoch, wenn ein Partner 4000 Euro und der andere 2250 Euro verdient. Maximal beträgt die Entlastung 164 Euro. Dafür müssen beide pro Monat brutto 5750 Euro verdienen, insgesamt also 11 500 Euro.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2170040
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 13.10.2014
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.