Süddeutsche Zeitung

Steuern:Den Milliarden auf der Spur

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Die EU prüft Steuerdeals mit Apple und Starkbucks. Nicht immer hat sie Erfolg.

Von Björn Finke, Brüssel

Das war ein Unentschieden: Am Dienstag urteilte das EU-Gericht in Luxemburg im Streit um angebliche Steuersubventionen einmal zugunsten der Brüsseler Wettbewerbshüter und einmal gegen sie. Die EU-Kommission hatte vor vier Jahren entschieden, dass der Fiskus in den Niederlanden der US-Kaffeekette Starbucks zu sehr entgegengekommen sei. Gleiches gelte für Luxemburg und eine Tochter des Autoherstellers Fiat. In beiden Fällen sollten die Steuerbehörden bis zu 30 Millionen Euro nachfordern. Die Konzerne und die beiden Regierungen klagten dagegen. Die Niederlande und Starbucks erhielten nun recht; die Beschwerde von Fiat und Luxemburg verwarfen die Richter. Gegen beide Urteile ist Berufung zur höchsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, möglich.

Vor dem EU-Gericht, das nun entschied, begann zudem vergangene Woche das Verfahren von Apple und Irland gegen die Kommission. Hier geht es um ähnliche Vorwürfe - und die enorme Nachforderung von bis zu 13 Milliarden Euro plus Zinsen. Das wären fast 3000 Euro für jeden einzelnen Iren. Das Urteil steht kommendes Jahr an. Dieser Fall ist das spektakulärste Ergebnis von Margrethe Vestagers Kreuzzug gegen Steuertrickser. Die EU-Wettbewerbskommissarin lässt Entscheidungen und Zusagen von Finanzbehörden gegenüber internationalen Konzernen untersuchen. Geprüft wird, ob der Fiskus Firmen besonders vorteilhafte Berechnungsmethoden für die Steuern auf den Gewinn verspricht. Damit könnten Regierungen Konzerne anlocken, aber das geht zulasten der Steuereinnahmen in anderen EU-Ländern.

42 Verfahren laufen noch, acht schloss die Brüsseler Behörde ab

Neben den Fällen von Apple, Starbucks und Fiat schloss die Kommission in den vergangenen Jahren fünf weitere Untersuchungen ab; 42 laufen dagegen noch - gegen Steuerabsprachen von Ikea und Nike in den Niederlanden, vom Verpackungshersteller Huhtamäki in Luxemburg und von 39 Konzernen in Belgien. Erfolge vor Gericht geben der dänischen Kommissarin und ihren Steuerfachleuten Rückenwind, Niederlagen dagegen kratzen am Image Vestagers. Dabei wurde die dänische Politikerin gerade erst befördert. In der neuen Kommission, die im November antritt, wird sie eine mächtige Exekutiv-Vizepräsidentin sein und neben Wettbewerb auch die Regulierung von Internetkonzernen beaufsichtigen. Das entschied die designierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber bezeichnete die Niederlage im Fall Starbucks und die Niederlande prompt als "Rückschritt", der "auf die Kappe der Wettbewerbskommissarin" gehe. Sie habe sich "politisch profilieren" wollen und sei daher übereifrig gewesen; es habe die Sorgfalt gefehlt. Vestager sagte, die Kommission werde "die Urteile sorgfältig prüfen, bevor über mögliche nächste Schritte entschieden" werde. Sie betonte, die Richter hätten in beiden Fällen - selbst beim verlorenen - die Auffassung der Behörde gestützt, dass Steuerregeln der Mitgliedstaaten das EU-Beihilferecht beachten müssten. Sprich: Die Wettbewerbshüter dürfen tatsächlich prüfen, ob Steuerarrangements unfaire Subventionen darstellen. Normalerweise hat die EU beim Thema Gewinnbesteuerung nichts zu sagen; das ist Sache der Regierungen. Vestager konnte nur handeln, weil sie die Abmachungen als Beihilfen wertete, und Subventionen muss Brüssel genehmigen.

Die öffentlichkeitswirksamen Untersuchungen motivieren Regierungen, Regeln zu ändern

Ihr Urteil gegen die Kommission beim Streitfall Niederlande und Starbucks begründeten die Richter damit, es sei nicht gelungen, eine Vorzugsbehandlung der Kaffeekette nachzuweisen. Beim zweiten Urteil waren Fiat und Luxemburg die Verlierer. Das Finanzministerium des Großherzogtums teilte mit, die Regierung habe in den vergangenen Jahren "zahlreiche Reformen" auf den Weg gebracht, um Steuerbetrug und -vermeidung zu bekämpfen.

Auch einige andere Mitgliedstaaten haben Steuerregeln geändert, wenn die Gefahr bestand, dass die EU-Kommission diese als unfaire Steuersubvention werten könnte: etwa Irland, Luxemburg und Zypern. Teilweise war die Brüsseler Behörde bei den Reformen eingebunden. Insofern haben die öffentlichkeitswirksamen Untersuchungen Vestagers in jedem Fall etwas gebracht - unabhängig vom Ausgang der Gerichtsverfahren.

Vestager sagte, das "ultimative Ziel", dass alle Firmen ihren gerechten Steueranteil zahlen, könne nur durch eine Mischung aus Gesetzesänderungen, der Einhaltung der Wettbewerbsregeln und einem Kulturwandel in den Konzernen erreicht werden. Der grüne Europaabgeordnete und Finanzexperte Sven Giegold sagte, nötig seien "schärfere europäische Regeln, um die Steuervermeidung von Großunternehmen einzudämmen". Allerdings sind solche EU-Vorgaben nur schwer zu erlassen, denn sämtliche Mitgliedstaaten müssen zustimmen.

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SZ vom 25.09.2019
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