Süddeutsche Zeitung

Steuererklärung:Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid?

Lesezeit: 3 Min.

Auch beim Finanzamt passieren Fehler. Weicht Ihr Steuerbescheid von dem ab, was Sie vorher errechnet haben, sollten Sie stutzig werden - und an einigen Stellen ganz genau hinsehen.

Von Larissa Holzki

Ganz gleich, ob Sie nachzahlen sollen oder sich über eine Rückzahlung freuen können: Sie sollten Ihren Steuerbescheid immer eingehend überprüfen. Denn viele Steuerbescheide sind fehlerhaft. Fällt Ihnen das erst später auf, ist die Einspruchsfrist möglicherweise abgelaufen. Dann ist es ganz schön schwierig, das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen.

Der Einkommensteuerbescheid ist bis auf kleine Länderunterschiede immer auf die gleiche Weise aufgebaut. Generell ist zu prüfen: Sind die Kommata bei Zahlen richtig gesetzt, sind Zahlen verdreht worden? Wurden alle Angaben der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers korrekt und vollständig übernommen? Letzteres können Sie herausfinden, wenn Sie den Steuerbescheid mit dem Kontrollausdruck vergleichen, den Sie am Ende des Jahres von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Auch, wenn Sie eine Firma vor Jahresende verlassen haben, bekommen Sie den Ausdruck.

Steuernummer und persönliche Angaben

Schauen Sie auf der ersten Seite des Steuerbescheids, ob Ihre Steuer-Identifikationsnummer korrekt ist. Diese finden Sie oben links. Wenn Sie im letzten Jahr umgezogen sind, könnte sich auch ein Fehler in Ihre Adresse eingeschlichen haben.

Vorläufigkeit

Unter der Adresse finden Sie das Wort Festsetzung und eventuell den Hinweis, dass der Bescheid "nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig" ist. Das ist ziemlich oft der Fall, weil sich das Steuerrecht immer wieder ändert und häufig ein gerade anzuwendendes Steuergesetz gerichtlich geprüft wird. Ist auf Ihrem Steuerbescheid die Vorläufigkeit vermerkt, ist das ein gutes Zeichen. Das heißt nämlich, dass Sie später noch Rückzahlungen erhalten können, wenn das Urteil zugunsten der Steuerzahler ausfällt.

Steuerschuld

Ebenfalls auf der ersten Seite des Bescheids finden Sie die Festsetzungstabelle. Darin ist die Steuerschuld unterteilt in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. In der ersten Spalte finden Sie immer die Steuerschuld, also das, was Sie insgesamt zahlen müssen. In der zweiten Spalte steht die Summe, die Sie bereits geleistet haben: die schon gezahlten Steuern, zum Beispiel die einbehaltene Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen und bei Selbständigen die Körperschaftssteuer. Je nachdem, ob die Steuerschuld oder die bereits geleisteten Zahlungen höher sind, müssen Sie entweder Steuern nachzahlen oder bekommen Geld vom Finanzamt zurück. Rechnen Sie auf jeden Fall nach und prüfen Sie auch, ob die abgedruckten Zahlen der Realität entsprechen.

Kontodaten

Wenn Ihnen Steuern zurückerstattet werden, vergessen Sie nicht, Ihre Kontodaten anzuschauen. Diese befinden sich unterhalb der Festsetzungstabelle. Falls sich dort ein Fehler eingeschlichen hat, kann es passieren, dass ein anderer Ihr Geld erhält. Das Schlimme ist: Wenn Sie die Bankverbindung fahrlässig nicht überprüft haben, trifft Sie eine Mitschuld. Damit haben Sie keine Chance, dass das Finanzamt die Steuererstattung nochmal vornimmt.

Besteuerungsgrundlagen

Für die Überprüfung der zweiten Seite sollten Sie sich schon mal den Taschenrechner bereitlegen. Hier passieren am häufigsten Fehler. Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören einerseits die Einkünfte, also Lohn, Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen- und Elterngeld) und weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden. Andererseits müssen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Frei- und Pauschbeträge berücksichtigt und mit den Einkünften verrechnet werden. Wie bei der Steuerschuld gilt: Rechnen Sie nicht nur nach, sondern prüfen Sie auch, ob alle Zahlen richtig eingetragen sind.

  • Sind Ausbildungskosten, Versicherungsbeiträge, Beiträge für Riester-Verträge, Kosten für die Hilfe im Haushalt und Spenden aufgeführt?
  • Wurden die Fahrten zum Arbeitsplatz korrekt berechnet?
  • Ist die richtige Anzahl der Tage mit der tatsächlichen Entfernung zum Arbeitsplatz multipliziert worden?
  • Wurden die Kosten für die doppelte Haushaltsführung am Arbeits- und Wohnort berücksichtigt?
  • Stimmen die außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Behindertenpauschalen? Wurden alle Freibeträge berücksichtigt?
  • Stimmt die Anzahl der Kinder und sind auch ihre Geburtsdaten korrekt?
  • Sind alle Anträge und Anlagen behandelt worden?
  • Hat der Sachbearbeiter den Werbungskosten-Pauschbetrag (auch bekannt als Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1000 Euro abgezogen, wenn Ihre Werbungskosten geringer als dieser Betrag waren?

Auf Änderungen und ihre Begründungen achten

Weicht das Finanzamt im Steuerbescheid von Ihrer Steuererklärung ab, muss es diese Änderungen darstellen und erläutern. Dabei werden alle Kosten aufgeführt, die gekürzt oder ganz gestrichen wurden. An diesen Stellen sollten Sie ganz genau hinschauen: Sind die Abweichungen nachvollziehbar und rechtmäßig? In den Erläuterungen steht auch, ob Sie als Eltern mit dem Kinderfreibetrag oder dem Kindergeld besser gestellt sind. Ist der Kinderfreibetrag für Sie günstiger, muss das Finanzamt diesen mit dem gezahlten Kindergeld verrechen. Die Erklärungen des Sachbearbeiters sind häufig eine Fundgrube für die Begründung Ihres Einspruchs.

Besser gezielt als generell Einspruch einlegen

Haben Sie einen Fehler entdeckt, sollten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch einlegen. Es ist ratsam, nur die Korrektur einzelner Punkte einzufordern. Denn bei generellen Einsprüchen wird möglicherweise die gesamte Steuererklärung überprüft. Dabei kann es passieren, dass das Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass es Ihnen vorher an anderer Stelle zu wenig abgezogen hat. In diesem Fall werden Sie allerdings vorher benachrichtigt und können den Rechtsbehelf zurückziehen.

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