Süddeutsche Zeitung

Sicherungssystem:Bankenaufsicht knöpft sich Sparkassen vor

Lesezeit: 2 min

Die Banken sollen ihr internes Sicherungssystem überarbeiten - Privilegien stehen auf dem Spiel.

Von Jan Willmroth und Markus Zydra, Frankfurt

Die Entscheidungswege bei den deutschen Sparkassen können sehr lang sein, und das System mit seinen Verbänden, Gremien und den zahlreichen Entscheidungsebenen ist für Außenstehende auf den ersten Blick kaum zu verstehen. Den öffentlich-rechtlichen Instituten in Deutschland garantiert dieses Verbändesystem erhebliche Privilegien. Den europäischen Behörden dagegen, etwa der EU-Kommission, gilt es als ineffizient, reformbedürftig und tendenziell wettbewerbswidrig. Bisweilen wird diese Kritik so konkret, dass die Sparkassen um einen Teil ihrer Sonderstellung fürchten müssen.

Die neueste Volte in diesem Konflikt ist eine Ansage der Europäischen Zentralbank an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Die EZB-Bankenaufsicht verlangt von der Sparkassen-Finanzgruppe eine Reform ihrer Institutssicherung. Nach den Erfahrungen bei der Privatisierung der HSH Nordbank und der im vergangenen Jahr von Staat und Sparkassen geretteten Nord-LB hält man es für nicht effizient genug. Nach Ansicht der Aufseher brauchen die Sparkassenverbände im Ernstfall zu lange, um über Stützungsmaßnahmen für angeschlagene Banken zu entscheiden. Fristen gibt es Insidern zufolge zwar noch nicht, und die Verhandlungen sind noch in einem frühen Stadium. Die Botschaft scheint aber bereits angekommen zu sein. "Die Prüfung von Sicherungssystemen gehört zu den Aufgaben der Aufsicht", erklärte ein DSGV-Sprecher auf Anfrage. "Aktuell findet ein Austausch mit der Aufsicht über den Stand der Prüfung statt." Die EZB wollte die Vorgänge nicht kommentieren. Zuerst hatte die Börsen-Zeitung darüber berichtet.

Hinter dem sperrigen Begriff der Institutssicherung steckt eines der wichtigsten übrig gebliebenen Privilegien der Sparkassen. Das System stellt sicher, dass sich die öffentlich-rechtlichen Geldhäuser untereinander mit Kapital und Barmitteln aushelfen dürfen, ohne die strikten Vorgaben für private Banken beachten zu müssen. Kommt es also zu einer Schieflage, wie zuletzt bei der Nord-LB, springen die Sparkassen gemeinschaftlich ein. Das System ist eigenständig, die Sparkassen müssen sich somit nicht an anderen Einlagensicherungssystemen beteiligen. Geht also eine Bank außerhalb der Sparkassen-Gruppe pleite, sind die Geldhäuser mit dem roten S außen vor.

Nun gibt es aber nicht eine Institutssicherung, sondern 13 unterschiedliche Systeme der regionalen Verbände, der Landesbanken und der Landesbausparkassen. Ein kompliziertes Regelwerk legt fest, wie sie miteinander verbunden sind. Wer in welcher Konstellation wie viel zahlt, darüber muss erst einmal verhandelt werden. So wie im Fall der Nord-LB, zu deren Rettung die Regierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 1,7 Milliarden Euro und die Sparkassen-Gruppe als Teileigentümer 1,1 Milliarden Euro beisteuert. Nicht wenige im Sparkassenlager hatten aber Zweifel, ob die Bank überhaupt überlebensfähig ist. So gab es Streit mit den Ländern um Stellenabbau, Strategie und um die Möglichkeit weiterer Kapitalerhöhungen, sowohl zwischen Sparkassen und Landesregierungen als auch im Sparkassenlager untereinander. Und die Aufsicht stört sich daran, dass sich die 13 Einzelfonds im Zweifel "auf sich selbst zurückziehen" und sich nicht berufen fühlten, einzuspringen, solange sie nicht direkt betroffen seien.

Die Sparkassen haben jetzt Zeit, zu den Hinweisen der Aufsicht Stellung zu nehmen. Dem Vernehmen nach bleibt für etwaige Änderungen noch eine ganze Weile Zeit, und im Sparkassenlager verweist man wie stets auf die im internationalen Vergleich einzigartige Struktur der Institutssicherung. Nun haben die europäischen Institutionen in der Vergangenheit jede Gelegenheit genutzt, den Sparkassen ein Stück weit ihre Privilegien zu nehmen. Dass die Aufseher diesmal dazu bewegen lassen, ihre Position aufzuweichen, gilt als unwahrscheinlich.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4768591
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.01.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.