Süddeutsche Zeitung

Schutz für Paketboten:"Wir sind damit gut gefahren"

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Das Baugewerbe lobt die Regeln zu Subunternehmen, die Arbeitsminister Heil nun auch für die Paketbranche schaffen will.

Von Detlef Esslinger, München

"Bürokratisch und falsch", mit diesen Adjektiven hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil zu den Paketboten zurückgewiesen. Dieser hatte vor einigen Tagen gesagt, er wolle das Prinzip der "Subunternehmerhaftung" auf die Paketbranche ausweiten. Es handelt sich dabei um ein Prinzip, das es bereits gibt: im Fleischgewerbe und in der Baubranche. Wenn man beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) nachfragt, so antwortet der dort für Sozial- und Tarifpolitik zuständige Geschäftsführer Heribert Jöris: "Wir sind damit gut gefahren."

Für das Prinzip sind vier Ausdrücke im Umlauf: Sub-, Nach-, Haupt- und Generalunternehmerhaftung. Gemeint ist aber immer dasselbe. Wer einen Bauauftrag annimmt und dann seinerseits Sub-Aufträge vergibt, der haftet dafür, dass die Subunternehmer für ihre Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung zahlen. Tut der Subunternehmer dies nicht und ist das Geld auch nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, dann muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.

In Berlin sind CDU und SPD uneins. In Hannover schließt sich die CDU der SPD-Position an

Das Ziel ist indes weniger, sich am Hauptunternehmer schadlos zu halten - sondern, ihm Möglichkeiten zu geben, auf Subunternehmer entweder Druck auszuüben oder sich zu vergewissern, dass sie seriös sind. Druck sollen sie allein schon deshalb ausüben, damit sie sich nicht selber einem Risiko aussetzen. Vergewissern können sie sich mit Hilfe von zwei Instrumenten: Unbedenklichkeitsbescheinigung und "Präqualifikation". Beides klingt abstrakt und umständlich, ist aber einfach. Die Bescheinigung wird dem Hauptunternehmer von der Krankenkasse (und am Bau zudem von der "Sozialkasse Bau") ausgestellt; sie besagt, dass der Subunternehmer bei ihr als zuverlässiger Zahler bekannt ist. Es gibt sie in beiden Branchen, die "Präqualifikation" hingegen nur in der Baubranche. Dort ist sie eine allgemein anerkannte Feststellung der Eignung von Firmen und enthält neben dieser Bescheinigung unter anderem noch Nachweise zu Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Wer einen Auftrag an eine Firma weitergibt, die in der Liste der präqualifizierten Unternehmen steht, ist von der Haftung befreit, sollte ein solches Unternehmen nun doch die Beiträge zur Sozialversicherung nicht zahlen. Heribert Jöris vom ZDB sagt: "Es ist uns ein Anliegen, schwarze Schafe aus dem Markt zu werfen."

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatte eine Alternative zur Haftung genannt: Kontrollen durch den Zoll. Diese Behörde müsse sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Denn auch ihm sei "wichtig, dass die Interessen der Zusteller, Lagerarbeiter und Logistiker gewahrt und geschützt werden". Wenn man nun die IG Bau fragt, was sie von dem Hinweis hält, sagt der stellvertretende Vorsitzende Dietmar Schäfers zunächst: "Ach ja, der Zoll." Dem Seufzer folgt der Satz, dass der Zoll schon jetzt viel zu wenig Beschäftigte habe, um seinen Aufgaben nachzukommen. Es seien in den vergangenen Jahren ja schon mehrere Gesetze verschärft worden, doch die Kontrolleure kämen nicht hinterher. "Die Kontrolldichte ist nicht dicht", sagt Schäfers.

In Berlin sind CDU und SPD also uneins, ob sie die Paketboten nach dem eingeführten Modell schützen sollen - in Hannover hingegen ist die CDU vergangene Woche einer Initiative der SPD beigetreten. Die rot-schwarze Landesregierung beschloss eine Bundesratsinitiative, in der sie Berlin auffordert, für die Zustellbranche per Gesetz die Nachunternehmerhaftung zu schaffen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte der Süddeutschen Zeitung: "Man kann nicht die Augen verschließen vor den offenkundigen Missständen in dieser Branche." Am nächsten Mittwoch will er die Initiative im Bundesrat einbringen.

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SZ vom 08.03.2019
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