Süddeutsche Zeitung

Schadstoffe:Messstationen sollen auf Antrag von Bürgern überprüft werden

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Gutachten zur Überschreitung von Luftqualität-Grenzwerten vorgelegt. Darin spricht sich die zuständige Generalanwältin für eine strenge Auslegung des EU-Rechts aus. Nationale Gerichte müssen demnach prüfen, ob Messstationen zur Luftqualität ordnungsgemäß eingerichtet wurden, wenn einzelne Bürger dies beantragen, so die Gutachterin. Zudem gelten die EU-Grenzwerte bereits dann als überschritten, wenn an einer einzelnen Messstation zu hohe Werte für Schadstoffe wie Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid festgestellt wurden. Es müsse also kein Mittelwert aller Stationen in einem Gebiet gebildet werden.

Einwohner der Region Brüssel-Hauptstadt und die Umweltorganisation ClientEarth hatten gegen die örtlichen Behörden auf Erstellung eines Luftqualitätsplans und die Einrichtung der nötigen Messstationen geklagt. Die belgische Justiz hatte den Fall nach Luxemburg weitergegeben.

Die Generalanwältin führte aus, dass einer entsprechenden EU-Richtlinie zufolge feste Messstationen insbesondere dort aufzustellen sind, wo die höchsten Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft auftreten. Die zuständigen Behörden hätten zwar einen gewissen Ermessensspielraum bei der Standortwahl der Messgeräte. Laut EU-Recht müssen Richter diese jedoch kontrollieren, um das Leben und die Gesundheit der Anwohner zu schützen.

Jetzt muss das Gericht noch entscheiden

Im Zusammenhang mit drohenden Fahrverboten sind Messstationen für Luftschadstoffe auch in Deutschland umstritten. Zuletzt äußerte der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Es sei "wenig sinnvoll, wenn von einigen Messstationen mittels Hochrechnungen ein Gesamtwert für eine Stadt ermittelt wird", sagte er. Das Bundesumweltministerium vertritt zwar die Auffassung, die deutschen Messstellen entsprächen alle den Regeln. Wegen der hitzigen Debatte über Fahrverbote leitete das Ministerium aber dennoch eine Überprüfung des Messnetzes ein.

Mit dem Gutachten der Generalanwältin des EuGH ist der Fall noch nicht entschieden. Ein Urteil wird der EuGH voraussichtlich erst in den kommenden Wochen oder Monaten fällen. Die Richter folgen ihren Gutachtern häufig, jedoch nicht immer. Die Entscheidung könnte auch Klarheit in die Diskussion in Deutschland bringen.

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