Süddeutsche Zeitung

Rentenbesteuerung:Scholz und der Anti-Wumms

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Schon lange fühlen sich Rentner vom Fiskus schikaniert - nicht zu Unrecht. Das Finanzministerium sollte seine Steuer-Regeln jetzt nachvollziehbar begründen. Das wäre fair und könnte Schaden von der SPD abwenden.

Kommentar von Hendrik Munsberg

Wer kennt es nicht, dieses Gefühl tief sitzender Unlust, das aufkommt, wenn man sich wieder über die eigene Steuererklärung beugen muss? Hineingezwungen in eine Welt des Klein-Klein aus Zahlen und Belegen! "Elster" - so hieß früher nur ein diebischer Vogel, heute heißt so auch ein Online-Programm vom Finanzamt, das etliche Stunden Lebenszeit stiehlt. Vieles aus diesem Kosmos erhielt die letzte Prägung in München-Bogenhausen, dem Sitz des Bundesfinanzhofs. Mal stellen die Richter klar, wann Arbeitnehmer die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und Firma ansetzen dürfen. Dann wieder befinden sie darüber, ob Sterbegeld zu versteuern sei, das jemand von einem verblichenen Angehörigen erbte. Ist alles wichtig für den Rechtsfrieden, klingt jedoch nicht gerade weltbewegend.

Bald aber werden Deutschlands höchste Finanzrichter in einer Causa Recht sprechen, die von großer politischer Bedeutung ist und auf die Millionen ältere Menschen in Deutschland seit Langem warten - die Besteuerung ihrer Renten. Noch in diesem Jahr soll die Entscheidung fallen. Der Ingrimm unter den Rentnern ist gewaltig. Wer nämlich glaubt, im Ruhestand hätte der Ärger mit dem Fiskus ein Ende, irrt sich gründlich. Viele fühlen sich von den Finanzämtern drangsaliert und von der Politik missachtet.

Und man muss zugeben: Dieser Vorwurf ist berechtigt und sollte auch in Berlin endlich ernst genommen werden. Immerhin geht es um bis zu 21 Millionen Wähler. Für Olaf Scholz, den SPD-Bundesfinanzminister, kann daraus leicht ein politischer Anti-Wumms werden, der seine Sozialdemokraten weitere Stimmen kostet. Zwar sollte niemand behaupten, die Politik habe in schlechter Absicht gehandelt, als sie 2005 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts die Besteuerung der Renten grundlegend änderte. Seither sind Aufwendungen für die Altersvorsorge während des Arbeitslebens zunehmend steuerfrei, dafür werden die späteren Rentenzahlungen immer stärker besteuert. Aber wenn sogar ein zuständiger Richter am Bundesfinanzhof darin eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung erkennt, sind Zweifel erlaubt.

Die Finanzbehörden, das Bundesfinanzministerium an der Spitze, verfahren seit Langem nach einer für sie bequemen Regel: Soll doch jeder einzelne Rentner vor Gericht beweisen, dass er in unzulässiger Weise doppelt besteuert wird! Das ist ein unfairer Kampf: Finanzämter und -behörden gegen alte Menschen, die plötzlich steuerrelevante Belege aus mehreren Jahrzehnten ihres Lebens präsentieren sollen. Der politische Schaden, der so entsteht, wird offenkundig auch von Kanzlerin Angela Merkel unterschätzt. Längst hat sich die AfD des Themas bemächtigt und zieht damit durch die Lande, um Unfrieden zu stiften, weit davon entfernt, selber eine Lösung dieses diffizilen Problems zu präsentieren.

Aber hätte nicht der Finanzminister eine Beweispflicht dafür, dass die geltenden Steuerregeln - 15 Jahre nach ihrer Einführung - durchaus erfüllen, was ihre Konstrukteure versprachen? Kein anderes Ministerium in Deutschland verfügt über einen derart schlagkräftigen Apparat wie das Haus von Ressortchef Olaf Scholz. Es sollte doch möglich sein, in einer gründlich angelegten Studie die Vorwürfe zu prüfen und zu entkräften.

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Quelle:
SZ vom 11.07.2020
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