Süddeutsche Zeitung

Razzia bei der Credit Suisse:Schildknappen der Steuerhinterzieher

In Verhandlungen über Steuerabkommen wird von ausländischen Politikern immer wieder eine Amnestie für die eigenen Bankleute ins Spiel gebracht. Diese Amnestie darf es nicht geben.

Hans Leyendecker

Mancher Schweizer Politiker wird es wieder einmal für eine Ungeheuerlichkeit halten, dass deutsche Ermittler gegen eidgenössische Banker Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet haben. Die Schweiz unterscheidet fein zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.

Das eine ist eine Lappalie, das andere ist eine Straftat. Kann es bei Lappalien überhaupt Gehilfen geben? In Deutschland gibt es diese Unterscheidung nicht. Die Beihilfe ist strafbar. Die steuerunehrlichen Bankkunden sind die Haupttäter und sie hätten ohne Gehilfen keinen Erfolg gehabt.

Länder wie die Schweiz haben jahrelang davon gelebt, dass sie reichen Leuten, die dem heimischen Fiskus nicht geben wollten, was des Fiskus ist, eine Art Geldexil verschafft haben. Wer in der Schweiz - oder früher auch in Liechtenstein - sein Geld versteckte, konnte einigermaßen sicher sein, dass ihm die Steuer nicht auf die Schliche kam. Das Bankgeheimnis war ein Schutzschild für die Unehrlichen. Rechtshilfe wurde in solchen Fällen abgelehnt.

Wer davon lebt, dass er systematisch verschmutztes oder gar schmutziges Geld ins Land lockt, kann keine weißen Hände behalten. Die jahrzehntelange Schwindelei funktioniert nicht mehr, weil Bankmitarbeiter heimlich Daten sammeln und als CD verkaufen.

Es ist sehr unangenehm, dass sie Geld verlangen und auch bekommen, aber dürfen die Hinterzieher deswegen einfach so davonkommen? In Verhandlungen über Steuerabkommen wird immer wieder von ausländischen Politikern eine Amnestie für die eigenen Bankleute ins Spiel gebracht. Diese Amnestie wird es nicht geben. Es darf sie nicht geben.

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Quelle:
SZ vom 15.07.2010
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