Süddeutsche Zeitung

Prozess:Hatte die Schweiz einen Steuerspitzel?

Lesezeit: 3 min

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt

Gibt es ihn nun oder gibt es ihn nicht? Den Maulwurf, den der Schweizer Geheimdienst angeblich bei der Steuerfahndung Wuppertal platziert hat - jener Steuerfahndertruppe also, die jahrelang CDs mit Daten von Steuerbetrügern, die ihr Geld in der Schweiz gebunkert hatten, gekauft hat. Ein Maulwurf, der herausfinden sollte, wie die Fahnder an die CDs mit hochsensiblen Daten herankamen. Zumindest die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass es ihn gibt.

Im Jahr 2010 kauften die Steuerfahnder eine CD mit Daten der Bank Credit Suisse, das ergab 1200 Fälle. Drei Jahre später erwarben sie Daten der Schweizer UBS, 2015 war dann abermals die Credit Suisse dran. Die Fahnder zahlten Millionen für die Daten, Milliarden bekam der deutsche Fiskus dafür zurück. In Deutschland wurden die Wuppertaler Fahnder dafür gelobt. Für die Schweiz war das, was sie taten, schlicht Datendiebstahl - und ein frontaler Angriff auf das Geschäftsmodell des Landes, die Verschwiegenheit in Gelddingen.

Kann ein stolzes Land wie die Schweiz sich das gefallen lassen? Muss es sich nicht wehren, Gegenmaßnahmen ergreifen? Die Schweiz reagierte. Und deshalb steht nun der ehemalige Polizist und zeitweilige Spion des schweizerischen Geheimdienstes, Daniel M., in Frankfurt vor Gericht. Der 54-Jährige selbständige Detektiv hat, so sagt die Bundesanwaltschaft, nicht nur die Namen, Adressen und Telefonnummern der Wuppertaler Steuerfahnder ausgekundschaftet, sondern auch einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung gewonnen. Das Problem: Niemand weiß, wer dieser Maulwurf ist. Er wurde nicht gefunden. Und Daniel M. sagt nun, es habe diesen Maulwurf sowieso nie gegeben.

Schlohweiß ist sein Haar, weiß auch der Bart. Er wirkt viel älter als 54. Daniel M. will reden. Er will gestehen - die Frage ist nur, was? Eines ist klar: Er will in die Freiheit, so schnell wie möglich. Hinten im Saal sitzen seine Lebensgefährtin und die beiden Töchter. Sein Verteidiger Robert Kain regt nach Verlesung der Anklage an, eine "pragmatische Lösung" zu finden, die eine Bewährungsstrafe ermögliche. Geht das Gericht darauf ein, hieße das: Daniel M. käme nach dem Urteil sofort frei.

Das Gericht ist bereit zu einem Deal

Doch die Frage lautet, was Daniel M. dafür liefern muss. Eineinhalb Stunden lang redet der Senat nicht-öffentlich über diesen sogenannten Deal - welche Bedingungen zu stellen sind, damit man sich auf ein Strafmaß verständigt. Am Ende heißt es, eineinhalb bis zwei Jahre auf Bewährung könne man sich vorstellen. Immerhin sitzt der Angeklagte seit März in Haft. Und die Bundesanwaltschaft fordert, dass der Angeklagte zuvor 50 000 Euro an die Staatskasse zahlen müsse. Richter Joseph Bill findet das "nicht unrealistisch."

Bill stellt noch mehr Bedingungen. Er will das hier nicht so einfach durchwinken, er möchte Licht ins Geheimdienstdunkel bringen. Es reiche dem Senat nicht, wenn der Angeklagte nur gestehe, dass er die Daten der Steuerfahnder ausspioniert hat. Denn das ist gut belegt. Daniel M. hat 2011 über seinen Frankfurter Kompagnon eine Liste von Angaben ergänzt, die die Schweizer Geheimdienstler geliefert hatten: Namen und Adressen Wuppertaler Steuerfahnder, leider nicht vollständig, recht fragmentarisch. Wie ein Kreuzworträtsel, ein Sudoku, so kam es Daniel M. vor. So schrieb er das in E-Mails an seinen Kollegen in Frankfurt. Die beiden lieferten die gewünschten Informationen in die Schweiz, bis hin zum Vornamen der Ehefrauen. Dafür bekamen sie 9800 Euro. Und die Schweizer Bundesanwaltschaft konnte aufgrund der Daten dann sogleich Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder ausstellen. Doch das ist der eher harmlose Vorwurf gegen Daniel M.

Nächste Woche will Daniel M. eine überzeugende Geschichte liefern

Die eigentliche Frage ist: Was war mit dem Maulwurf? Richter Bill sagt, es reiche dem Gericht nicht, wenn Daniel M. nur abnicke, dass es einen Maulwurf gegeben habe, so wie ihm das die Bundesanwaltschaft vorwirft. "Ein Geständnis um des Geständnisses willen werden wir nicht akzeptieren." Denn immerhin hat der schweizerische Geheimdienst Daniel M. 90 000 Euro für seine Dienste versprochen, zwei Drittel des Geldes sind dann auch geflossen. Davon haben Daniel M. und sein Kollege in Frankfurt 20 000 Euro einbehalten. Das Gericht will wissen, an wen der Rest des Geldes ging und wofür. Und auch das Honorar von 3000 Franken im Monat, das Daniel M. vom Geheimdienst bezogen hat - wofür war es? Nur um ihn anzufüttern, wie das seine Anwälte betonen? Das sei nicht überzeugend, sagt Richter Bill. "Es wird dem Angeklagten nicht erspart werden, unangenehme Dinge anzusprechen." Das Gericht legt die Daumenschrauben an. Bis nächste Woche soll Daniel M. sagen, wohin das Geld ging.

Das könnte auch unangenehm werden für den Frankfurter Kompagnon von Daniel M., den Chef der Sicherheitsfirma KDM. "Bei KDM müssen ja Leute agiert haben", sagt Richter Bill. "Hier verstecken sich auch einige in den Ermittlungen." Daniel M.s Kompagnon ist Klaus Dieter M., auch ein ehemaliger Polizist. Ihn hat die Bundesanwaltschaft nicht vor Gericht gestellt, da ihm nicht nachzuweisen sei, dass er vom nachrichtendienstlichen Hintergrund des Auftrags gewusst habe. Daniel M. habe immer von einem "Kunden" in der Schweiz gesprochen. Das hätte auch eine Bank sein können. Aber der Frankfurter war auch darin eingebunden, den Maulwurf zu platzieren. Er sagte Daniel M. am Telefon sogar, der Maulwurf werde in Kürze liefern. Auch dem Richter ist aufgefallen, dass das alles recht eigenartig wirkt.

Nächste Woche will Daniel M. nun liefern - wenn schon nicht den Maulwurf, dann zumindest eine überzeugende Version seiner Geschichte.

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Quelle:
SZ vom 19.10.2017
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