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Pflegeversicherung:Privatversicherte müssen Corona-Zuschlag bezahlen 

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Wegen der Pandemie hat der Staat einen Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste aufgespannt. Einen Teil der Kosten müssen 2022 nun Privatversicherte tragen.

Von Ilse Schlingensiepen, Köln

Für Privatpatienten wird die Pflegeversicherung im kommenden Jahr teurer - wegen der Pandemie. Denn die privaten Krankenversicherer (PKV) erheben von ihnen einen Corona-Zuschlag. Beamte und ihre Angehörigen müssen 7,30 Euro im Monat mehr bezahlen, die anderen Privatversicherten 3,40 Euro. "Mit dem Corona-Zuschlag werden die 480 Millionen Euro ausgeglichen, mit denen sich die private Pflegepflichtversicherung in der Pandemie am Pflege-Rettungsschirm beteiligt hat", erläutert Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.

Wegen der Pandemie hat die Bundesregierung den Pflege-Rettungsschirm aufgespannt. Pflegedienste und -einrichtungen erhalten einen Ausgleich für die Belastungen durch Corona. Denn sie mussten mit einem Rückgang ihrer Einnahmen fertig werden, weil aus Angst vor Infektionen Heime und vor allem ambulante Pflegedienste während der Pandemie weniger genutzt wurden. Gleichzeitig hatten die Anbieter höhere Personalkosten und mussten Schutzausrüstung und Corona-Tests kaufen.

Die PKV hat nach eigenen Angaben dafür in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 530 Millionen Euro gezahlt. Zum Vergleich: Bei den gesetzlichen Krankenkassen, die 90 Prozent des Krankenversicherungsmarktes ausmachen, waren es bis Ende Juni 2021 knapp 3,8 Milliarden Euro, ohne Kosten für Tests und die Corona-Prämien. Gleichzeitig wurden die Privatversicherer entlastet, weil ihre Kunden weniger Leistungen in Anspruch nahmen. Das machte rund 50 Millionen Euro aus. Es bleibt eine zusätzliche Belastung von 480 Millionen Euro.

Der Gesetzgeber hat den PKV-Unternehmen das Recht gegeben, diese Mehrausgaben durch einen festen Zuschlag zu kompensieren. Ausgenommen von der Mehrbelastung sind Privatversicherte, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitssuchende haben oder die durch den Zuschlag hilfebedürftig würden. Ihre Zahl wird sich aber in engen Grenzen halten.

Die gesetzlichen Pflegekassen berechnen ihren Versicherten keinen Zuschlag, sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro vom Bund. Die PKV findet, sie werde ungleich behandelt, weil sie keine Steuermittel erhält.

In der Krankenversicherung unterscheiden sich die Leistungen zwischen den privaten Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen. Das ist in der 1995 eingeführten Pflegeversicherung anders. Hier hat der Gesetzgeber die Leistungen vorgegeben, sie sind in der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung identisch.

Bei den Beihilfeberechtigten ist der Anteil der Pflegebedürftigen höher

Die Tatsache, dass Beamte und ihre Angehörigen - die sogenannten Beihilfe-Empfänger - einen höheren Corona-Zuschlag bezahlen müssen, hat nach Angaben des PKV-Verbands einen einfachen Grund. Die Kosten des Pflege-Rettungsschirms werden nach der Zahl der Empfänger von Leistungen aus der Pflegeversicherung verteilt. Bei den Beihilfeberechtigten ist der Anteil der Pflegebedürftigen deutlich höher als in den anderen Tarifen.

Bei Beamten zahlen die Arbeitgeber in Bund oder Land einen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung, die Beihilfe. Den Rest müssen sie selbst bei einem PKV-Unternehmen absichern. Die Beihilfe-Empfänger zahlen 2022 mit einem durchschnittlichen Monatsbeitrag von 51 Euro inklusive Zuschlag immer noch deutlich weniger für ihre Pflegeversicherung als die anderen Privatversicherten mit 77 Euro.

In der gesetzlichen Pflegekasse zahlen Durchschnittsverdiener nach Angaben des PKV-Verbands im Schnitt 106 Euro im Monat beziehungsweise 114 Euro, wenn sie kinderlos sind. Bei Versicherten, die im Monat 4837,50 Euro oder mehr verdienen, liegt der Beitrag bei 148 Euro respektive 160 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens erhoben, in der Regel zahlen die Arbeitgeber die Hälfte.

Der Corona-Zuschlag in der PKV ist auf 2022 befristet, von 2023 an gelten wieder normale Prämien.

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