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BGH-Urteil:Händler müssen für Testsiegel bezahlen

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Testsiegel sollen bei Verbrauchern Vertrauen schaffen. Doch wenn das Produkt gar nicht getestet wurde, führt die Verwendung solcher Siegel in die Irre, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Die Zeitschrift Öko-Test hatte die Versandhändler Otto und Baur sowie den Discounter Matratzen Concord in drei Fällen verklagt.

Der Vorwurf: Die Unternehmen würden die Testsiegel auch für Produkte verwenden, die gar nicht getestet wurden - und das auch noch ohne Lizenz. Es geht dabei um Baby-Produkte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen, die teils in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften Waren abweichen. Öko-Test spricht deshalb von einem "wachsenden Label-Missbrauch". Der BGH entschied nun: Selbst wenn Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen, ist das Markenrecht verletzt. Auch wenn das Siegel leicht abgeändert wurde, aber im Ergebnis ähnlich aussieht, ist die Nutzung ohne Lizenzvertrag unzulässig.

Öko-Test prüft seit mehr als drei Jahrzehnten verschiedene Waren und Dienstleistungen. Die Ergebnisse werden dann im gleichnamigen Magazin veröffentlicht. Unternehmen können diese Testergebnisse nutzen, um ihre Produkte zu bewerben. Wer das tun möchte, muss einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag abschließen, denn das Siegel ist seit 2012 auch als Marke geschützt.

Öko-Test argumentierte aber auch, dass es nicht nur um Lizenzrechte, sondern auch um den Schutz der Verbraucher gehe: Da es zum Beispiel in Farben unterschiedliche Schadstoffe gebe, sei es nicht egal, ob ein grünes oder rotes T-Shirt getestet wurde.

Die beklagten Unternehmen wiesen den Vorwurf unlauterer Werbung zurück: Werde ein Lattenrost als öko-verträglich getestet, sei dies eine wichtige Information für den Verbraucher - die Größe spiele dabei keine Rolle. Aus Sicht der Firmen will Öko-Test mit den Lizenzen für jedes einzelne Produkt nur Geld machen.

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