Süddeutsche Zeitung

Nahkampf im Handel:Der bizarre Streit um den Black Friday

Lesezeit: 4 min

Von Valentin Dornis, München

Die Frau zieht einmal kräftig an den Haaren ihrer Konkurrentin, gegenüber hat sich ein älterer Herr im Getümmel schon durchgesetzt und reicht eine Verpackung nach der anderen nach hinten durch. Dabei geht es in dieser Szene, die auf Youtube zu sehen ist, nur um eine Rabattaktion in einem US-Supermarkt - aber immerhin um die wohl größte des Jahres, den Black Friday. An diesem Tag drehen Händler und Kunden in den USA gleichermaßen durch. Es ist ein Event, dass nur sich selbst zum Anlass hat: Rabatte, Kaufrausch, Umsatz.

Der Black Friday ist der Auftakt zum Weihnachtsgeschäft und einer der umsatzstärksten Tage des Jahres. Inzwischen wird dieser Tag auch in Deutschland immer wichtiger. Im vergangenen Jahr gaben Kunden in der Zeit um den Black Friday etwa 1,7 Milliarden Euro zusätzlich aus, heißt es in einer Analyse des Handelsverbandes.

Der Black Friday in Deutschland zeigt, wie die Branche es schaffte, ein Kommerz-event aus dem Nichts zu etablieren. Im Hintergrund tobt seit vergangenem Jahr ein Kampf um die Vorherrschaft im Online-Geschäft mit diversen Anwaltsschreiben, Abmahnungen und Spindoktoren.

Einige US-Unternehmen wie Apple brachten den Black Friday ursprünglich nach Deutschland, vor allem als Verkaufsveranstaltung im Internet. Das sorgte für immer mehr Interesse, seit 2011 stiegen die Google-Suchanfragen für den Begriff stärker an. Das erregte die Aufmerksamkeit von Marketingexperten.

Bald begannen zwei der heute größten Vermittlerportale ihre Arbeit: Der Oberhausener Unternehmer Simon Gall startete 2012 seine Seite www.black-friday.de, 2013 stieg die Black Friday GmbH mit www.blackfridaysale.de in das Geschäft ein.

Beide bündeln die Angebote verschiedener Händler, präsentieren sie auf ihrem Portal und verdienen mit diesen Kooperationen Geld. Wer bei Google nach dem Black Friday sucht, landet ziemlich sicher bei einer der beiden Seiten. Sie konkurrieren also sowohl um die Kooperationen mit den Händlern als auch um die Aufmerksamkeit der Kunden.

Doch es gibt ein Problem, das die Registernummer 302013057574 beim Deutschen Patent- und Markenamt trägt: Dort ist der Begriff "Black Friday" seit 2013 als Wortmarke registriert. Und zwar für Hunderte Waren oder Dienstleistungen: für Parkuhren und Reiterhelme genauso wie für den Betrieb eines Bücherbusses und für Turnunterricht.

Und auch für verschiedene Marketing- und Verkaufszwecke. Diese Marke gehört seit 2016 einer Firma in Hongkong, der Super Union Holdings Ltd. Die verschickte schon im vergangenen Jahr offenbar Abmahnungen an mehrere Händler. Sie sollen dazu aufgefordert worden sein, die Verwendung des Begriffs Black Friday zu unterlassen. Denn in Deutschland gebe es nur eine exklusive Lizenznehmerin dieser Marke.

Diese Firma ist die Black Friday GmbH mit Sitz in Wien. Von dort aus steuert diese Firma auch ihr deutsches Geschäft mit dem Black Friday: Sie verlinkt und bewirbt Angebote von Händlern auf ihrer Internetseite und kooperiert nach eigenen Angaben auch mit mehreren großen Medienunternehmen für deren Verkaufsveranstaltungen. Nach eigenen Angaben besteht die Verbindung der Unternehmen in Hongkong und Wien nur aus dem Lizenzvertrag.

Allerdings legen Handelregisterauszüge deutlich engere Verbindungen nahe. Als Direktor der Hongkonger Firma ist der Österreicher Hartmut Krenslehner eingetragen, der auch für die Black Friday GmbH tätig war. Eine weitere Verbindung ist die Berliner Kanzlei Hogertz. Sie taucht das erste Mal im Sommer 2016 auf, damals zunächst noch als Vertreterin der Black Friday GmbH.

In deren Auftrag versuchte sie offenbar, die Marke aus dem Register löschen zu lassen. Kurz danach übernahm die Hongkonger Super Union Holdings diese Marke - wiederum vertreten durch die Kanzlei Hogertz. Eine Zusammenfassung der Lizenzvertrages findet sich auf der Internetseite der Black Friday GmbH, ebenfalls von Hogertz als Vertreter der Super Union Holdings unterzeichnet. Die eine Firma verdient also mit der Nutzung des Begriffs Black Friday in Deutschland Geld, die andere in Hongkong verschickt Briefe, Mails und sogar Abmahnungen an andere Händler, um deren Nutzung dieses Begriffs zu verhindern. Und es gibt keine nähere Verbindung zwischen den beiden?

Auf Anfrage beruft sich Rechtsanwalt Alexander Hogertz auf seine Verschwiegenheitspflicht und teilt zu möglichen Abmahnungen mit: "Soweit sich unsere Mandantin gegen Rechtsverletzungen zur Wehr setzt, ist und war dies markenrechtlich nicht nur völlig üblich, sondern auch notwendig."

Die Black Friday GmbH begründet den Rückzug des Löschungsantrags mit den damit verbundenen Kosten und einem möglicherweise langwierigen Verfahren, dessen Erfolgssaussichten "eher schlecht" gewesen seien. Der Erwerb der Lizenz sei die sinnvollere Variante gewesen. Beide Firmen betonen, es handele sich um einen völlig üblichen Geschäftsvorgang. Die Hintergründe wollten sie auch auf mehrfache Anfrage nicht erklären.

Die Frage ist, ob der Black Friday auch in Deutschland schon länger ein bekannter Anlass ist

Doch abgesehen davon geht es beim Black Friday auch um eine grundsätzliche Frage: Handelt es sich überhaupt um eine zu Recht eingetragene, schützenswerte Marke? Oder um einen allgemein gebräuchlichen Begriff für einen bestimmten Anlass, wie Sommerschlussverkauf oder Halloween?

Der Unternehmer Simon Gall, der das andere große deutsche Angebotsportal www.black-friday.de betreibt, sagt: "Die Marke ist meiner Meinung nach nichts wert." Der Markenstreit habe aber Einfluss auf seine Arbeit und die Angebote auf seinem Portal. Offenbar sei er in einigen Schreiben der Super Union Holdings explizit genannt worden. Mehrere Händler hätten ihm wegen der unsicheren Rechtslage abgesagt: "Einige wollen sogar, dass ich ihre Einträge aus den vergangenen Jahren entferne - weil sie Angst haben."

Doch viele Markenexperten glauben nicht an den dauerhaften Bestand der Marke. "Sie hätte so überhaupt nicht eingetragen werden dürfen", sagt etwa der Kölner Markenrechtler Arno Lampmann. Wenn ein Portal diesen Begriff nur nutze, um auf Angebote zu diesem Anlass zu verlinken, sei das ohnehin keine markenmäßgie Nutzung. Die Frage sei, wie das Marken- und Patentamt auf die inzwischen 14 vorliegenden Löschungsanträge reagiere, und wie mögliche Prozesse dazu ausgehen: "Der Fall könnte beispielhaft sein für solche Markenfragen, weil er sehr viele Aspekte des Markenrechts vereint." Einige große Unternehmen umgehen den Begriff Black Friday und werben mit einer "Black Week" oder einem "Red Friday". Der Streit um die Marke Black Friday geht derweil weiter. Die beteiligten Firmen werden wohl auch in diesem Jahr trotz der Auseinandersetzungen gute Geschäfte machen. Sie wenden sich gezielt an die Öffentlichkeit: Anfang November ließ die Hongkonger Super Union Holdings eine Pressemitteilung verschicken, sie werde Amazon wegen der Nutzung des Begriffs Black Friday verklagen.

Die Meldung kam über eine PR-Agentur, die auf ihrer Homepage offensiv um Kunden wirbt: In einer rechtlichen Auseinandersetzung, heißt es da, ginge es längst nicht mehr nur um Recht und Reputation, sondern auch um die Darstellung "in den Medien und vor anderen Interessengruppen".

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Quelle:
SZ vom 23.11.2017
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