Süddeutsche Zeitung

Nach Steueraffäre:Sparkassenpräsident Fahrenschon tritt zurück

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Von Meike Schreiber

Es ist das Ende einer Hängepartie: Elf Tage nach Bekanntwerden seiner Steueraffäre hat Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon am Freitag die Konsequenzen gezogen und seinen Rücktritt bekannt gegeben. Bis zuletzt hatte der 49-Jährige für seine Wiederwahl gekämpft, ungeachtet des fast täglich steigenden Drucks seiner Verbandskollegen.

Nun lege er sein Amt "im Einvernehmen mit dem DSGV" zum 24. November 2017 nieder, teilte der Verband mit, der übergangsweise von Fahrenschons Vizepräsident Thomas Mang und zwei Geschäftsführern geleitet wird. Mit dieser Regelung sei ein geordneter Übergang zu einem neu zu wählenden DSGV-Präsidenten möglich, sagte Mang. Die Neuwahl solle so rasch wie möglich stattfinden. "Wir bedanken uns bei Georg Fahrenschon. Er hat erfolgreiche Arbeit für den DSGV geleistet", sagte Mang. "Gleichzeitig begrüßen wir es, dass nach den Ereignissen der letzten Tage auf diese Weise ein Neuanfang ermöglicht wird", sagte er.

Vergangenen Mittwoch hätte Fahrenschon, der den Verband seit 2012 führt, für eine zweite Amtszeit gewählt werden sollen, so war es lange geplant. Doch just am Tag zuvor war lanciert worden, dass das Amtsgericht München einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen hat, und zwar vor Monaten, ohne dass es im DSGV bekannt war. Bayerns Ex-Finanzminister hatte seine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für 2012 bis 2014 erst 2016 abgegeben.

"Ich habe als Präsident des DSGV immer gerne und mit vollem Einsatz gearbeitet", ließ sich Fahrenschon am Freitag zitieren. Die verspätete Abgabe der privaten Steuererklärungen sei falsch gewesen. An keiner Stelle habe er, begleitet durch seinen Steuerberater, vorsätzlich rechtswidrig gehandelt. "Mit diesem Schritt stelle ich das Wohl der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe über meine persönlichen Interessen und ermögliche einen geordneten Übergang", sagte er. Der Präsidialausschuss, das höchste Verbandsgremium, soll nun einen Nachfolger suchen, der dann durch die Verbandsmitglieder gewählt werden muss.

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