Süddeutsche Zeitung

Zusammenhang mit Cum-Ex:Die Schweiz schlägt zurück

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Von Klaus Ott, München

Es ist der erste Strafprozess, in dem es auch um Cum-Ex geht, um jene Aktiendeals also, mit denen Banken und Börsenhändler den deutschen Fiskus um einen Milliardenbetrag geschädigt haben. Vor Gericht stehen aber nicht diejenigen, die in die Staatskasse gegriffen haben. Und das Verfahren findet nicht hierzulande statt, sondern in der Schweiz. Das Bezirksgericht Zürich verhandelt am 26. und 28. März 2019 gegen den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith und zwei Ex-Beschäftigte der Privatbank Sarasin aus Basel. Seith hat in Deutschland für den Drogerie-Milliardär Erwin Müller 45 Millionen Euro Schadenersatz von Sarasin erstritten, in einem Fall, der mit Cum-Ex zu hatte. Müllers Anwalt soll aber mit illegalen Mitteln agiert haben. Deshalb der Prozess in Zürich, zu dem sich Sarasin nicht äußert.

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich bezichtigt Seith unter anderem des "Wirtschaftlichen Nachrichtendienstes", sprich der Wirtschaftsspionage. Der Stuttgarter Anwalt soll vor Jahren den damaligen Leiter der Rechtsabteilung von Sarasin angestiftet haben, widerrechtlich geheime Dokumente der Bank über den Kunden Müller herauszugeben. Mit diesen Unterlagen hat Seith für seinen Mandanten Müller das 45-Millionen-Euro-Schadenersatzverfahren erst beim Landgericht Ulm und dann beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen Sarasin gewonnen. Er habe dabei keine Schweizer Gesetze verletzt, sagt Seith. Sein Mandant Müller habe als geschädigter Bankkunde Anspruch auf die Offenlegung von Dokumenten gehabt. Doch nun schlagen die Bank und die Schweiz zurück. Sarasin tritt bei dem Prozess gegen Seith als Privatkläger auf. Und die Staatsanwaltschaft Zürich fordert dreieinhalb Jahre Haft für den Müller-Anwalt, der sich dem Verfahren stellen will.

Seith rechnet mit einer Verurteilung, er muss aber nicht befürchten, gleich hinter Gittern zu kommen. Er will durch alle Instanzen gehen, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Strafe werde in der Schweiz erst vollzogen, wenn das Urteil rechtskräftig sei, betont das Bezirksgericht Zürich. Das Gericht hat Seith einstweilen "freies Geleit zugesichert". Gleichwohl wäre es der erste Schuldspruch bei Cum-Ex. Und das lange bevor sich diejenigen verantworten müssen, die den Fiskus beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende getäuscht haben. Der Trick: Sie ließen sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Dividendenerlöse mehrmals erstatten.

Steuerfahnder und Staatsanwälte aus der halben Bundesrepublik untersuchen mehr als 400 derartige Aktiendeals im Umfang von mehr als fünf Milliarden Euro. Ob das alles kriminell war, oder ob eine Gesetzeslücke dies erlaubte, muss die deutsche Justiz erst noch entscheiden. Die Schweizer Bank, die nach einem Inhaberwechsel inzwischen unter J. Safra Sarasin firmiert, hat selbst keine derartigen Aktiengeschäfte gemacht. Und solche nach eigenen Angaben auch nicht initiiert oder konzipiert.

Die Privatbank mit Stammsitz in Basel und einer Eiche im Wappen hat aber reichen Kunden, darunter Müller, spezielle Kapitalanlagefonds vermittelt. Fonds, die zusammen mit Partnern Aktiendeals betrieben und tolle Renditen versprachen. Nach Erkenntnissen deutscher Behörden nahmen die Fonds und deren Partner den hiesigen Fiskus aus. Als das aufflog und einem dieser Fonds das Geld ausging, verlor Müller rund 50 Millionen Euro und verklagte Sarasin auf Schadenersatz.

Das OLG Stuttgart befand, der Drogerie-Unternehmer sei von Sarasin "unzulänglich informiert worden"; die Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt. Das inzwischen rechtskräftige Urteil beruht vor allem auf jenen Dokumenten, die Müllers Anwalt auf Umwegen bei Sarasin besorgt hatte. In der Schweizer Anklage wird beschrieben, wie sich Seith im März 2013 in Schaffhausen am Rhein im Untergeschoss eines Restaurants hinter einer verschlossener Weinkellertüre mit dem damaligen Leiter der Sarasin-Rechtsabteilung getroffen habe. Mit dabei: Ein Ex-Angestellter der Bank, der den Kontakt vermittelt habe. Nach zehn Minuten sei man per Du gewesen.

Beim Essen sei besprochen worden, wie Müller bei dessen Klage gegen Sarasin mit Dokumenten geholfen werden könne. Man habe vereinbart, dass Seith seinen Mandanten Müller fragen solle, wie viel dem Drogerie-Unternehmer das wert sei. Es sei zu weiteren Treffen gekommen, bei denen zahlreiche Dokumente übergeben worden seien. Seith habe seine beiden Kontaktleute an Müllers Prozesserlös beteiligen und ihnen somit einen illegalen Vermögensvorteil verschaffen wollen.

Seith erstattete mit den Sarasin-Dokumenten Strafanzeigen

Seith bestreitet die Treffen und die Übergabe der Dokumente nicht. Er habe aber kein Geld angeboten. Das sei "kompletter Unsinn". Er habe von seinem Mandanten Müller auch gar nicht die Befugnis erhalten, "irgendwelche Zusagen zu machen". Welche Version stimmt, wird das Gericht klären müssen. Unstrittig ist, welch großen Wert die geheimen Unterlagen aus der Schweiz für die Aufklärung von Cum-Ex in Deutschland hatten. Seith erstattete mit den Sarasin-Dokumenten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die leitete ein Verfahren ein und ermittelt inzwischen gegen mehrere Dutzend Banken und Beschuldigte. Dass Seith die Sarasin-Papiere an die Kölner Strafverfolger und andere deutsche Behörden weitergereicht hat, wird ihm in der Schweiz zur Last gelegt.

Die beiden Ex-Beschäftigten von Sarasin, die unter anderem wegen Verrat von Geschäftsgeheimnissen zusammen mit Seith vor Gericht stehen, haben in dieser Sache bereits in Untersuchungshaft gesessen. Wegen mutmaßlichem Steuerbetrug mit Cum-Ex-Geschäften war aber noch niemand hinter Gittern.

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Quelle:
SZ vom 20.12.2018
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