Süddeutsche Zeitung

Mächtige Berater:Anwälte auf Abwegen

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Ohne die Dienste großer Kanzleien geht nichts in Wirtschaft und Politik. Der Fall Freshfields ermöglicht seltene Einblicke in eine Welt, wo offenbar nicht alles so sauber läuft wie gedacht.

Von Jan Willmroth und Nils Wischmeyer

Einmal im Jahr ist Ausnahmezustand, in Köln, in Düsseldorf, überall dort, wo es mit dem Karneval eine fünfte Jahreszeit gibt. Für Frankfurt gilt das weniger. Die Steuerexperten der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer aber gingen früher mit Bildern der Frankfurter fünften Jahreszeit auf Kundenfang. Auf Seite zwei einer Präsentation aus dem Juni 2008 sind verkleidete Narren in Düsseldorf und Köln zu sehen. Und als Sinnbild für Frankfurt: Ein Foto von einer Hauptversammlung und das eines Mannes mit einem Haufen Münzen in den Händen - gemeint ist die Dividendensaison, die Zeit im Frühjahr also, in der die meisten börsennotierten Firmen Teile des Gewinns an ihre Aktionäre auszahlen.

Für jene Geschäfte, die heute von Steuerfahndern und Staatsanwälten untersucht werden, war das jahrelang Hochzeit. Konkret geht es um den Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende, weswegen diese Deals auch unter dem Stichwort Cum-Ex bekannt geworden sind. Die Akteure hatten Wege gefunden, sich eine nur einmal gezahlte Steuer auf Dividenden doppelt oder gar mehrfach erstatten zu lassen. Von 2006 bis 2012 soll das den deutschen Fiskus mehr als zehn Milliarden Euro gekostet haben. Um den Staat derart narren zu können, brauchten die Investmentprofis unter anderem spitzfindige Rechtsgutachten. Und da steht Freshfields nun im Fokus: Die Kanzlei beriet zahlreiche Banken und Investmentfirmen in Sachen Cum-Ex. In Präsentationen wie jener mit den Karnevalsbildern schrieben ihre Steuerexperten damals explizit etwa über "mehrfache Anrechnung" von Kapitalertragsteuer und skizzierten Handelsmuster, die heute wie eine Blaupause für den Griff in die Staatskasse wirken.

Im Zuge der Cum-Ex-Affäre gerieten damit hochrangige Anwälte der Kanzlei unter Verdacht, ihre Kunden bei möglicherweise illegalen Geschäften unterstützt zu haben. Abseits der Frage, wie das alles für Freshfields ausgeht, bringt die Aufarbeitung dieses Skandals die Arbeit von Großkanzleien in den Blick, die das Wirtschaftsleben wesentlich mitbestimmen. Ihr Prestige ist mindestens so groß wie ihr Einfluss auf Unternehmen und in der Politik. Sie heißen Hengeler Mueller, Clifford Chance oder Linklaters, beschäftigen jeweils eine vierstellige Zahl von Top-Juristen in mehreren Ländern, sie beherrschen den Markt für Wirtschaftsrecht. Allein in Deutschland erwirtschaften solche Großkanzleien dreistellige Millionenumsätze, mit Freshfields als Spitzenreiter. Ihre Anwälte beraten bei Fusionen und Übernahmen, untersuchen Korruptions- und Betrugsfälle in Konzernen oder arbeiten für Regierungen.

Wie umgehen mit dem Anreiz, Gutachten willfährig im Sinne wichtiger Mandaten zu schreiben?

Immer dann, wenn es komplex wird und es auf Feinheiten in den Rechtssystemen verschiedener Staaten ankommt, sind die Dienste internationaler Kanzleien unverzichtbar. Das reicht von spektakulären Übernahmen wie dem Kauf des Saatgutherstellers Monsanto durch Bayer bis hin zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung, die aus der Feder von Kanzleipartnern stammen. Viele Geschäfte, etwa in der Finanzindustrie, kommen nur zustande, wenn externe Anwälte sie für zulässig erklären. Interessenkonflikte lassen sich da nur schwer vermeiden: Es bestehen Anreize, für wichtige Mandanten das Recht vor allem in deren Sinn auszulegen.

Derlei muss sich Freshfields nach Erkenntnissen von Strafermittlern in Frankfurt und Köln im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zahlreicher Banken vorwerfen lassen. Nach Aussage des wichtigen Kronzeugen S. im ersten Cum-Ex-Strafprozess gegen zwei frühere Aktienhändler am Landgericht Bonn soll Freshfields sogar frühzeitig führend gewesen sein, was die Beratung bei Cum-Ex-Geschäften angeht. Bei seiner Aussage vor Gericht kam der Zeuge schon nach wenigen Minuten das erste Mal auf Freshfields zu sprechen. Er selbst hatte einst als Anwalt bei der früheren Großkanzlei Dewey & LeBoeuf gearbeitet und später in einer eigenen Kanzlei mit Steueranwalt Hanno Berger, einem der wichtigsten Berater bei den steuergetriebenen Geschäften, der bestreitet, sich jemals strafbar gemacht zu haben.

Die Steueranwälte von Freshfields fanden anscheinend immer wieder neue Lücken im Gesetz

Im Jahr 2005 sei es gewesen, als er erstmals von Cum-Ex erfahren habe, sagte S. bei Gericht. Manager einer Großbank hätten ein Gutachten aus dem Hause Freshfields vorgelegt und gefragt, ob das stimmen könne, ob solche Cum-Ex-Geschäfte mit doppelter Erstattung von Kapitalertragsteuern möglich wären. Nach anfänglichen Zweifeln sollen Berger und Kollegen das geprüft, bestätigt und in den Folgejahren dutzendfach ähnlich begutachtet haben. Erst danach wurde Cum-Ex zum Massenphänomen, laut Berger völlig legal. Freshfields widerspricht der Zeugenaussage: Ein solches Gutachten von 2005 liege der Kanzlei nicht vor, hieß es auf Anfrage.

In den Jahren danach aber schrieben die Freshfields-Experten etliche Gutachten für viele jener Banken, die sich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt hatten. Die Beratung reichte dabei von legalen Geschäften, die Banken bis heute organisieren, um möglichst wenig Steuern zu zahlen, bis hin zu Strukturen, die womöglich illegal waren. Wann immer sich die Gesetze änderten, war Freshfields anscheinend darauf bedacht, neue Lücken zu finden. Beispiel 2009: Das Bundesfinanzministerium hatte damals im Mai ein Rundschreiben verschickt, um Aktiengeschäfte zulasten der Staatskasse zu unterbinden. Zwei Monate später hielten Steueranwälte von Freshfields beim Verband der Auslandsbanken eine Präsentation. Darin zeichneten sie nach, wie sich der Rahmen für "Leerverkäufe über den Dividendenstichtag" entwickelt hatte - Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer eine Aktie noch nicht besitzt, waren Kern der Cum-Ex-Strategien. Die Experten beschrieben nun, wie solche Strategien auch von 2009 an weiter möglich sein würden.

Wie viel wussten sie damals schon über den systematischen Griff der Banken in die Staatskasse? Freshfields teilte mit, Informationen über Mandate und Beratungen dürfe man nicht weitergeben. Und zu anhängigen Ermittlungsverfahren könne man sich nicht öffentlich äußern.

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Quelle:
SZ vom 26.11.2019
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