Süddeutsche Zeitung

Luftverkehr:Gericht lässt umstrittene Gemeinschaftsflüge von Air Berlin nicht zu

Berlin (dpa) - Die Fluggesellschaft Air Berlin darf auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mehr mit ihrem Partner Etihad Airways anbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden. Die arabische Etihad hatte den Antrag gestellt, das sogenannte Codesharing bei diesen Flügen weiterhin zu erlauben. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Die Fluggesellschaft Air Berlin darf auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mehr mit ihrem Partner Etihad Airways anbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden. Die arabische Etihad hatte den Antrag gestellt, das sogenannte Codesharing bei diesen Flügen weiterhin zu erlauben. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151230-99-631388
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal