Süddeutsche Zeitung

Lieferkettengesetz:Bußgeldkatalog steht

Am Mittwoch soll das Bundeskabinett das neue Lieferkettengesetz verabschieden. Damit können fortan Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden bestraft werden. Nun steht fest, wer wie viel bezahlen muss.

Von Caspar Dohmen, Berlin

Die Bundesregierung will am Mittwoch das Lieferkettengesetz auf den Weg bringen. Großen deutschen Unternehmen droht dann vom Jahr 2023 an ein Bußgeld von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Konzernumsatzes. Das sieht der überarbeitete Referentenentwurf für das Gesetz vor, der der SZ vorliegt und den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden soll. Die Höhe des Bußgelds war bisher noch unklar. Nun weiß man mehr: Unternehmen drohen Geldbußen von 100 000 bis 800 000 Euro. Firmen mit einem Jahresumatz von mehr als 400 Millionen Euro drohen noch höhere Strafen. Firmen sind verpflichtet Risikoanalysen zu machen, Beschwerde-Mechanismen einzurichten und Menschenrechtsverstöße abzustellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für die Kontrollen zuständig.

Übersteigt die Geldbuße eine Höhe von 175000 Euro, können Unternehmen zudem für maximal drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dieser Mechanismus gehöre zu den "Stärken des Gesetzentwurfes", heißt es bei der Initiative Lieferkettengesetz, in der unter anderem Hilfs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften eingebunden sind. Kritisiert wird, dass der deutsche Entwurf keine zivilrechtliche Haftungsregel enthält und Umweltstandards nur minimal berücksichtigt. Andrea Ebinger, Chefin von Hessnatur sagte: "Menschenrechte sind nicht verhandelbar". Sie halte es für falsch, die Einhaltung von Mindeststandards an die Unternehmensgröße zu koppeln. Das Gesetz soll von Anfang 2023 an für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten gelten, vom Jahr 2024 an dann ab 1000 Beschäftigten.

Teile der Wirtschaft kritisieren weiter das Gesetzesvorhaben an sich und das Tempo, mit dem es nun umgesetzt werden soll. Der Maschinenbauverband VDMA spricht von einer vertanen Chance für ein handwerklich einwandfreies Gesetz.

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