Süddeutsche Zeitung

Lieferkettengesetz:Bauern fürchten neue Bürden

Hohe Standards für Menschenrechte wollen die Landwirte lieber in Handelsverträgen festzurren als in einem Gesetz. Sie scheuen die Bürokratie.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Nach großen Teilen der deutschen Wirtschaft hat sich nun auch der Deutsche Bauernverband gegen das geplante Lieferkettengesetz ausgesprochen. Das geht aus einer Präsidiums-Entscheidung hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach unterstütze der Verband zwar "ausdrücklich" den Ansatz, grundlegende Menschenrechte im internationalen Handel einzuhalten. Das Gesetz aber sehe man kritisch. "Stattdessen ist die Handelspolitik gefragt", verlangt die Spitze des Bauernverbands.

Mit globalen Lieferketten kommen die Landwirte am ehesten bei verarbeiteten Produkten in Kontakt, deren Vorprodukte sie liefern - etwa, wenn der Hersteller so eines Produktes nachweisen will, dass alle Vorprodukte den geforderten Sorgfaltspflichten entsprechen. Das könnte dann zum Beispiel auch die Futtermittel betreffen, die Landwirte häufig zukaufen, etwa Soja. Nachweise könnten fällig werden, dass die Lieferanten im Ausland Standards etwa rund um den Arbeitsschutz eingehalten haben. "Zusätzliche Bürokratielasten für kleine und mittlere Unternehmen müssen soweit wie möglich vermieden werden", verlangt der Bauernverband.

Die Bundesregierung streitet seit Monaten über die genaue Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes. Umstritten ist etwa, ab welcher Größe Unternehmen die Lieferkette kontrollieren müssen. Auch ist offen, wer am Ende dafür haftet, dass die Regeln tatsächlich eingehalten werden. Während Arbeits- und Entwicklungsministerium auf möglichst starke Regeln und einen großen Kreis erfasster Unternehmen pochen, warnt das Wirtschaftsministerium vor neuen Belastungen der Unternehmen - ganz ähnlich wie deren Verbände. Der Bauernverband hatte sich bisher nicht positioniert. Er fordert nun, die Einhaltung der Standards lieber in Handelsabkommen zu verankern, "so dass unter Menschenrechtsverstößen hergestellte Produkte gar nicht erst auf den EU-Markt gelangen können".

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