Süddeutsche Zeitung

Lebensversicherung:Garantiezins bei Lebensversicherungen bleibt - vorerst

Für Lebensversicherer soll auch in Zukunft ein gesetzlicher Garantiezins gelten. Im Finanzministerium wird zwar darüber nachgedacht, den Zinssatz, mit dem bislang jeder Kunde fest rechnen kann, abzuschaffen. Doch die Pläne sind in der Koalition umstrittenen. Damit bleibt es zunächst bei dem bisherigen Garantiezins von 1,25 Prozent im Neugeschäft. Diesen Zinssatz dürfen die Versicherungsunternehmen ihren Kunden garantieren. Im Verlauf des Jahres 2016 soll aber geprüft werden, ob und inwieweit der offiziell "Höchstrechnungszins" genannte Zinssatz geändert oder sogar abgeschafft wird. Eine mögliche Änderung würde dann zum 1. Januar 2017 erfolgen.

Die Bundesregierung wollte den Versicherungsunternehmen ursprünglich für den Abschluss neuer Lebenspolicen keine einheitliche Obergrenze mehr vorgeben. In einem Entwurf für eine Rechtsverordnung hatte das Finanzministerium vorgeschlagen, den Höchstrechnungszins ab 2016 für Neuverträge bei den meisten Versicherern abzuschaffen. Die Union und die Versicherungsbranche hatten zuvor die Pläne kritisiert. Für bestehende Verträge sollte sich ohnehin nichts ändern. Der Garantiezins soll verhindern, dass Unternehmen den Mund zu voll nehmen und die Kunden mit Zinsen locken, die sie später vielleicht gar nicht bezahlen können; er dient ihnen aber auch als Verkaufsargument.

Angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt ist diese garantierte Rendite für neue Verträge allerdings von einst 4 Prozent auf nur noch 1,25 Prozent gesunken. Immer mehr Versicherungen bieten inzwischen Produkte ohne Garantieversprechen oder in abgespeckter Form an.

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