Süddeutsche Zeitung

Lebensmittel:Gericht verurteilt Ferrero zu mehr Transparenz

Frankfurt/Main (dpa) - Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts "Raffaello". Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. "Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen", sagte Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa) - Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts „Raffaello“. Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. „Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen“, sagte Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt.

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