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Krankenversicherung:Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden angehoben

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Mehr Leistung, mehr Ausgaben , ob aber auch die Beiträge steigen, ist offen.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte kommendes Jahr wieder etwas steigen. Am Montag gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, der durchschnittliche Zuschlag auf die 14,6 Prozent des Einkommens, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer heute an die Kassen zahlen, werde für das Jahr 2020 um 0,2 Prozentpunkte angehoben - auf 1,1 Prozent. Das Ministerium begründet dies damit, dass "gewollte Verbesserungen" im Gesundheitswesen, "medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft" Mehrausgaben verursachten.

Bereits Mitte Oktober hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber auch betont, dass steigende Krankenkassenkosten nicht automatisch die gesetzlich versicherten Bürger belasten müssten: "Dank der übermäßig hohen Rücklagen vieler Krankenkassen werden die tatsächlich zu zahlenden Beiträge für sehr viele Versicherte unterm Strich in 2020 gleich bleiben oder sinken", sagte er.

Die Kassen haben zusammen tatsächlich Reserven von mehr als 20 Milliarden Euro angespart, sodass bei vielen von ihnen trotz des höheren Zusatzbeitrags der Gesamtbeitrag gesenkt werden könnte. Wie eine Kasse die Maßgabe des Ministeriums umsetzt, hängt also von ihrer eigenen Finanzlage ab. Ein Grund für die hohen Reserven einiger Kassen ist die sehr gute Einnahmesituation der vergangenen Jahre wegen der guten wirtschaftlichen Konjunktur. Ein Großteil von ihnen verfügt derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Diese Kassen dürfen, solange sie diese Quote überschreiten, ihre Zusatzbeiträge gar nicht anheben. Kassen, deren Finanzreserven deutlich über einer Grenze von einer Monatsausgabe liegen, müssen diese innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abbauen.

Die Kassen erwarten Mehrausgaben durch einige Neuregelungen Spahns

Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen, Doris Pfeiffer, sieht allerdings durch die vergangenen Reformgesetze auch hohe Belastungen auf die Kassen zukommen. Viele neue Regelungen "werden ab dem kommenden Jahr schrittweise ihre Finanzwirkung entfalten", sagte Pfeiffer. Allein durch Spahns Gesetz für schnellere Arzttermine und mehr Pflegepersonal kämen auf die Kassen im kommenden Jahr rund fünf Milliarden Euro an Mehrausgaben zu. Durch die Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen kämen laut Pfeiffer noch einmal mindestens eine Milliarde Euro hinzu. Künftig würden die Kassenreserven also für teurere Gesundheitsleistungen eingesetzt, und nicht, um Versicherte zu entlasten.

Immerhin: Seit Januar dieses Jahres teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer neben dem festen Krankenkassenbeitrag nun wieder den variablen Zuschlag. Davor mussten die Arbeitnehmer diesen allein bezahlen. Nach einem Wahlkampf um eine Bürgerversicherung war der paritätische Kassenbeitrag ein Zugeständnis der Union an die SPD.

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Quelle:
SZ vom 29.10.2019
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