Süddeutsche Zeitung

Kommunen:Erleichterungen für Außengastronomie in Frankfurt

Vertreter aus Gastronomie und vom zuständigen Amt haben sich geeinigt. Sommergärten dürfen unter bestimmten Bedingungen auch aufs Nachbargrundstück.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Gastronomen in Frankfurt haben es in diesem Sommer leichter, ihre Gäste draußen zu bewirten. Nach Angaben des Frankfurter Kreisverbands des Deutschen Hotel- und Gastronomieverbands (Dehoga) können Lokale zum Beispiel die Bestuhlung der Außenfläche des direkten Nachbarn beantragen, wenn ihre eigene Fläche blockiert ist - etwa wenn vor dem Lokal eine Litfaßsäule steht und der Kioskbetreiber nebenan seinen Platz nicht braucht.

Betriebe dürfen auch schon draußen aufbauen, wenn die nötige Sondernutzungserlaubnis noch nicht schriftlich vorliegt. Denn aufgrund von Personalmangel dauern Anträge in diesem Jahr länger. Das gilt allerdings nur, wenn der Betreiber schon 2023 einen Sommergarten bewilligt bekommen hatte.

Weitere Details der Einigung zwischen der Dehoga und dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung betreffen die Zahl der Menütafeln, die Abgrenzung von Parkplätzen sowie eine gemeinsame Clearing-Stelle zur Klärung von konkreten Einzelfragen. „Unser Ziel ist die Reduzierung von Bußgeldbescheiden und die pragmatische schnelle Lösungsfindung für unsere Mitglieder“, teilte Dehoga-Vorstandsmitglied Michael Schramm am Mittwoch mit.

© dpa-infocom, dpa:240424-99-794692/3

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