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Köln:Landung nach Terror-Alarm: Verdächtigte müssen nicht zahlen

Köln (dpa/lnw) - Nach der ungeplanten Zwischenlandung eines Flugzeugs wegen angeblicher Terror-Gespräche müssen die drei zunächst verdächtigten Passagiere voraussichtlich nicht für die Kosten aufkommen. Da kein Straftatbestand vorliege, könnten sie wohl nicht zur Zahlung des Großeinsatzes herangezogen werden, sagte ein Polizeisprecher am Montag in Köln. Ein Sprecher des Flughafens Köln/Bonn erklärte, es seien Kosten entstanden bei der Feuerwehr und der Polizei, bei den Airlines und beim Flughafen. Nun sei zunächst einmal zu prüfen, ob Regressansprüche Aussicht auf Erfolg hätten.

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Köln (dpa/lnw) - Nach der ungeplanten Zwischenlandung eines Flugzeugs wegen angeblicher Terror-Gespräche müssen die drei zunächst verdächtigten Passagiere voraussichtlich nicht für die Kosten aufkommen. Da kein Straftatbestand vorliege, könnten sie wohl nicht zur Zahlung des Großeinsatzes herangezogen werden, sagte ein Polizeisprecher am Montag in Köln. Ein Sprecher des Flughafens Köln/Bonn erklärte, es seien Kosten entstanden bei der Feuerwehr und der Polizei, bei den Airlines und beim Flughafen. Nun sei zunächst einmal zu prüfen, ob Regressansprüche Aussicht auf Erfolg hätten.

Am Samstagabend war eine Passagiermaschine der Fluggesellschaft Easyjet in Köln/Bonn unplanmäßig gelandet, weil die drei Briten an Bord über terroristische Themen gesprochen haben sollen. Die Polizei hatte den Flieger durchsucht und einen verdächtigen Rucksack gesprengt, aber nirgendwo Sprengstoff entdeckt. Am Flughafen Köln/Bonn ruhte der Betrieb mehr als drei Stunden lang. Später teilte die Polizei mit, dass keine reale Gefahrenlage bestanden habe.

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