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Klage gegen Lehman:Wer zu spät kommt...

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Lehman-Opfer sollten sich beeilen und ihre Ansprüche gegen die Pleitebank bald geltend machen, denn die Anmeldefrist endet deutlich früher als bislang bekannt.

Markus Zydra

Viele Käufer von Lehman-Zertifikaten erhalten derzeit schriftlich die Information, dass die Ausschlussfrist zur Anmeldung von Ansprüchen aus der Insolvenzmasse der ruinierten Bank auf den 2. November verlegt wurde. "Anleger sollten auf Nummer sicher gehen und ihre Ansprüche bis zum 22. September geltend machen", empfiehlt hingegen der Rechtsanwalt Peter Mattil.

Hintergrund der Verwirrung ist eine sehr detaillierte und mehrdeutige Entscheidung des amerikanischen Insolvenzgerichts für den Bundesgerichtsbezirk Südliches New York. "Der Beschluss ist 16 Seiten lang und etabliert drei Ausschlussfristen für verschiedene Gläubigergruppen und Anspruchsarten", sagt Mattil. Die Komplexität des Beschlusses sei groß. Um später womöglich aus formalen Gründen nicht von den Ansprüchen ausgeschlossen zu werden, sei es deshalb ratsam, die früheste Frist einzuhalten.

Nichts geht ohne Anmeldung

Ebenso wichtig sei es, so Mattil, das vom Insolvenzgericht am 2. Juli genehmigte sogenannte "Proof-of-Claim-Formular" einzureichen. Nur mit dieser Anmeldung sichern sich Anleger eine spätere Klagemöglichkeit. Bis heute ist unklar, wie hoch die Insolvenzmasse von Lehman Brothers ist. Derzeit werden Vermögensgegenstände der Bank veräußert.

Ein Blick auf die börsengehandelten Anleihen von Lehman Brothers zeigt, dass die Märkte davon ausgehen, zwischen zehn und 15 Prozent ihres verliehenen Kapitals aus der Insolvenzmasse zurückzubekommen. Auch deutsche Zertifikatekäufer haben Lehman Brothers im Prinzip Geld geliehen. Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen. Nachdem die amerikanische Investmentbank am 15.September 2008 Insolvenz angemeldet hatte, waren die Zertifikate weitgehend wertlos. Anders als Investmentfonds bilden Zertifikate kein Sondervermögen, das von einer Bankpleite unberührt bleibt.

Seither versuchen Tausende Sparer, ihre beratende Bank haftbar zu machen. Der Vorwurf lautet auf Falschberatung. Den Sparern seien die Risiken der Papiere und vor allem auch die gezahlten Provisionen verschwiegen worden. Die Lehman-Zertifikate wurden in der Mehrzahl an Rentner verkauft. Die Papiere warben mit einem komplexen Kapitalschutz. Das brachte dem Vertrieb die hohen Provisionen ein. Einige Bankhäuser haben Sparer mittlerweile entschädigt.

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SZ vom 11.09.2009
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