Süddeutsche Zeitung

IT-Sicherheit:Bundesnetzagentur verbietet spionierende Kinderuhren

Smarte Uhren sind nicht nur für Erwachsene interessant. Auch manche Uhren für Kinder können mehr, als nur die Zeit anzeigen. Eltern können beispielsweise mit der zugehörigen App unbemerkt die Umgebung abhören. Das geht so nicht, findet die Bundesnetzagentur und hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind.

"Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen", sagt Jochen Homann, Präsident der Behörde. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."

Viele Uhren, die speziell für Kinder zwischen fünf und 12 Jahren konzipiert sind, verfügen nach Darstellung der Bundesnetzagentur über eine Simkarte und eingeschränkte Funktionen zum Telefonieren, die über eine App gesteuert werden. Per App kann die Uhr eine beliebige Telefonnummer anrufen - ohne dass der Träger davon etwas mitbekommt. So kann der App-Nutzer die unbemerkt Gespräche des Uhrenträgers oder die Umgebung abhören.

Ähnlicher Fall wie Kinderpuppe "Cayla"

Die Bundesnetzagentur rät Eltern, solche Uhren unschädlich zu machen und dazu auch einen Nachweis aufzubewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar. Außerdem sollen Schulen vermehrt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern achten.

Die Uhren erinnern an die Kinderpuppe "Cayla". Die Puppe verfügte über ein Mikrofon und eine Funkverbindung. Damit war sie für die Bundesnetzagentur eine getarnte Abhöranlage. Im Februar rief die Behörde Eltern dazu auf, "Cayla" zu zerstören.

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