Süddeutsche Zeitung

Internet:Vorerst kein Gefängnis für Kim Dotcom

Auckland (dpa) – Der in den USA angeklagte deutsche Internet- Unternehmer Kim Dotcom muss vorerst nicht ins Gefängnis. Ein Richter in Neuseeland lehnte den Antrag der Ankläger ab, ihn bis zum Auslieferungsverfahren im Juni nächsten Jahres in Untersuchungshaft zu nehmen. Er sehe keine Anzeichen dafür, dass Dotcom fliehen könnte, sagte der Richter nach Angaben der Zeitschrift "National Business Review". Die Amerikaner werfen dem Gründer der Tauschplattform Megaupload Urheberrechtsverletzungen im großen Stil vor. Sie verlangen seine Auslieferung.

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Auckland (dpa) – Der in den USA angeklagte deutsche Internet- Unternehmer Kim Dotcom muss vorerst nicht ins Gefängnis. Ein Richter in Neuseeland lehnte den Antrag der Ankläger ab, ihn bis zum Auslieferungsverfahren im Juni nächsten Jahres in Untersuchungshaft zu nehmen. Er sehe keine Anzeichen dafür, dass Dotcom fliehen könnte, sagte der Richter nach Angaben der Zeitschrift „National Business Review“. Die Amerikaner werfen dem Gründer der Tauschplattform Megaupload Urheberrechtsverletzungen im großen Stil vor. Sie verlangen seine Auslieferung.

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