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Internet:Urteil zu Google: Vergessen im Netz muss möglich sein

Luxemburg (dpa) - Europas Bürger können im Internet ein Recht auf Vergessen einfordern. So können sie Google dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die dort nachzulesenden Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Es geht dabei um Links zu Webseiten, die bei der Suche nach einem Namen bei Google auftauchen.

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Luxemburg (dpa) - Europas Bürger können im Internet ein Recht auf Vergessen einfordern. So können sie Google dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die dort nachzulesenden Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Es geht dabei um Links zu Webseiten, die bei der Suche nach einem Namen bei Google auftauchen.

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